A1 Lehrgang
#1

Hallo,
mein Arbeitgeber hat vor, den A1 Lehrgang auszuschreiben. Dieser soll nebendienstlich absolviert werden.

Was bedeutet das genau?
Werden die Fahrtkosten vom Arbeitgeber übernommen?
Werde ich freigestellt für die Lehrgangstage und bekomme mein Gehalt weiter?

Ich überlege noch, ob ich mich bewerbe, da ich keine Verwaltungsausbildung habe.
Danke schon mal für die Rückmeldungen!
LG
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#2

Soweit es keine Vereinbarung gibt die etwas anderes regelt, muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten tragen. Der Lehrgang ist dann Arbeitszeit. Wenn der Lehrgangstag weniger Unterichtszeit als ein Arbeitstag umfasst muss ggf. Vor- oder Nachher gearbeiter werden. Ggf. wird die Fahrtzeit als Arbeitszeit anzurechnen sein (maximal bis zur Regelarbeitszeit).
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#3

Bei uns ist das Freitags und Sonnabends. Oder auch Sonnabend und Montag. Da gibt es aber keine Überstunden oder Ausgleich, soweit ich weiß. Es ist eben nebendienstlich. Fahrtkosten gibt es auch nicht, denn es ist ja keine Fortbildung zu dienstlichen Zwecken, sondern eine Ausbildung mit einem beruflichen Abschluss.
Ich würde mich beim Dienstherrn oder dem Studieninstitut darüber informieren.
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