9b mit Zulage
#1

Hallo

Ich hätte auch eine Frage. Ich bin seit 2014 in einer Leitungsfunktion mit ehemals EG 9/A10. Zur Zeit bin ich in der Erfahrungsstufe 3. Meine Stelle ist jetzt eine 9c. Ich bin vor 16 Jahren als Quereinsteiger zur Kommune gekommen und und habe somit nach der neuen EGO nicht die Voraussetzungen für die 9c. Würde ich in diesem Fall die 9b plus persönlicher Zulage zur 9c bekommen? Würde die bisherige Erfahrungsstufe bei Erhalt einer persönlichen Zulage bestehen bleiben oder verliert man in diesem Fall auch die Erfahrungsstufe?

Vielen Dank
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#2

Hallo,

m.E. bleibt die Stufe bei erhalt der Zulage. Die Zulage wird aber bei sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht mit eingerechnet. M.E sind das Zuschläge und Jahressonderzahlung.

Warum solltest du die Voraussetzungen für 9c nicht erfüllen? Das Kriterium für 9c (Verwaltungsdienst) ist, dass die Tätigkeit sich dadurch aus der 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Wegen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht hättest du dann schon gar nicht in 9b kommen können.
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#3

Hallo Roland,
Danke für die Antwort. Ich bin damals aufgrund der letztes Jahr noch gültigen Tarifvertrags mit der Ausnahmegenehmigung über 40 Jahre alt ohne Angestelltenlehrgang II in die Entgeltgruppe EG9/A10 gekommen. Meine Stelle ist nach der neuen EGO jetzt eine 9c. Nach den neuesten Informationen sieht es so aus, dass ich, um die 9c zu erhalten, entweder mind. 20 Jahre im öffentlichen Dienst sein muss oder den Angestelltenlehrgang II machen muss. Beides habe ich nicht. Also bekomme ich die 9c nicht, obwohl ich diese Tätigkeit seit Jahren ausübe.
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