Zwei fachbezogene Meisterbriefe sowie 8 Jahre Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Ist diese dem Bachelor gleichzusetzen ?
Nein. Aber in manchen Abschnitten der Entgeltordnung gibt es keine Anforderung an die Person. In anderen ist der sonstige Beschäftigte ausgebracht.
Wenn der Arbeitgeber bereit ist, Aufgaben nach E12 zu übertragen, wäre dann zu schauen, welche Eingruppierung möglich ist.
Bei einer Ausschreibung im öffentlichen Dienst, wo ein Bachelor-Abschluss verlangt wird, könnte eine Person mit der Qualifikation nicht berücksichtigt werden.