8b Stufe
#1

Guten Abend, ich bin als Erzieherin tätig und werde nach 8a Stufe 6 bezahlt. Seit Oktober 2022 bin ich nun Einzelfallhilfe und werde nach 8b Stufe 5 bezahlt.
Meine Frage: Muss ich nicht in 8b laut tvöd in derselben Stufe sein wie bei 8a?
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#2

Beim gleichen Arbeitgeber? Laut Arbeitsvertrag findet umfassend der TVöD Anwendung.
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#3

Ja, beim selben Arbeitgeber.
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#4

TV L oder TVöD VKA? Gilt der Tarifvertrag unmittelbar (ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband)? Wenn er nicht unmittelbar gilt, wie ist die Formulierung zur Anwendung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag?
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#5

(11.04.2023, 20:20)Gast schrieb:  Ja, beim selben Arbeitgeber.
Soweit keine Sondersachverhalte vorliegen würde Anspruch auf Stufe 6 bestehen.
Sondersachverhalte können z.B. sein: längere Beurlaubung etc., auslaufender befristeter Arbeitsvertrag und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags im Anschluss daran in der S8b, rückwirkende Korrektur der Eingruppierung und zu diesem rückwirkenden Datum wäre man noch nicht in der Stufe 6 gewesen.
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#6

Vielen Dank für eure Antworten!
Sie haben mir weitergeholfen.
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