07.02.2022, 14:50
Hallo,
ich bin Bauingenieurin (FH) und arbeite seit ca. einem Jahr im Hochbauamt - mit den üblichen Aufgaben, die in dem Amt anfallen.
Bei meiner Bewerbung für diese Stelle musste ich Eignungsnachweise beibringen, die mich gleichzeitig zur Energiemanagerin der Stadt befähigten. Das Zeitfenster für das Energiemanagement ist in der Stellenbewertung mit 30 % angegeben.
Da ich von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst gewechselt bin, wurde ich ich mit der E10 (wie meine Kollegen), Stufe 3 eingestellt.
Frage: Meines Erachtens habe ich eine Zusatzqualifikation und -aufgabe, die mich mit anderen Mitarbeitern in diesem Amt nicht gleichstellt, da das Energiemanagement nicht jeder Bauingenieur machen kann. Wäre eine Höherstufung / -gruppierung gerechtfertigt?
ich bin Bauingenieurin (FH) und arbeite seit ca. einem Jahr im Hochbauamt - mit den üblichen Aufgaben, die in dem Amt anfallen.
Bei meiner Bewerbung für diese Stelle musste ich Eignungsnachweise beibringen, die mich gleichzeitig zur Energiemanagerin der Stadt befähigten. Das Zeitfenster für das Energiemanagement ist in der Stellenbewertung mit 30 % angegeben.
Da ich von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst gewechselt bin, wurde ich ich mit der E10 (wie meine Kollegen), Stufe 3 eingestellt.
Frage: Meines Erachtens habe ich eine Zusatzqualifikation und -aufgabe, die mich mit anderen Mitarbeitern in diesem Amt nicht gleichstellt, da das Energiemanagement nicht jeder Bauingenieur machen kann. Wäre eine Höherstufung / -gruppierung gerechtfertigt?