Übertragung von Tätigkeiten
#1

Hallo zusammen,
unter welcher Voraussetzung können Tätigkeiten an einen AN als "übertragen" angesehen werden?

Nachdem ich um Neubewertung meiner Stelle gebeten und dazu ein Verzeichnis der von mir tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen vorgelegt hatte, wurde mir mitgeteilt, diese Tätigkeiten seinen mir nicht übertragen worden.
Wer kann mir aber Tätigkeiten übertragen? Müssen Tätigkeiten per Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung, Aufgabengliederungsplan oder dgl. schriftlich niedergelegt sein, um als übertragen zu gelten? Ist die Organisationsabteilung zwangsläufig beteiligt? Genügt es, wenn der Chef konkrete Aufträge vergibt oder reicht es schon, wenn sich aus der betrieblichen Notwendigkeit bestimmte erforderliche Tätigkeiten ergeben?
Ich bin in einer Kommune in Niedersachsen beschäftigt, jedoch ohne Stellenbeschreibung oder ähnliches. Die Entgeltgruppe wurde bei Einstellung sozusagen freihändig am Telefon entschieden und ist meiner Ansicht nach nicht angemessen.

Danke und Gruß
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#2

Wie das die Arbeitgeber machen ist ihnen überlassen. Wichtig ist,dass es eine Person macht, die im namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge abschließen darf. Das ist im Normalfall NICHT der Amtsleider oder ähnliches. Es kommt also drauf an, was Du als Chef bezeichnest. der Amtsleiter, dein direkter Vorgesetzter,der nicht Bürgermeister ist, nein, jemand im Auftrag des Arbeitgebers (Personalamt z.B.) ja.
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#3

Ok, danke.
Meine Tätigkeiten ergeben sich ausschließlich aus dem, was direkte oder mittelbare Vorgesetzte wünschen, und dem, was sich aus der alltäglichen Arbeit oder äußeren Zwängen von selbst ergibt. Eine Stellenbeschreibung gibt es, wie gesagt, nicht.
Wie gehe ich jetzt am besten mit der Situation um? Die von mir eingereichte Tätigkeitsbeschreibung wurde ja einfach vom Tisch gewischt. Demnach dürfte ich nur Tätigkeiten übernehmen, die meiner Eingruppierung entsprechen. Damit bliebe die erforderliche Arbeit aber liegen.
Kann ich trotzdem einen Anspruch auf höhere Eingruppierung geltend machen, wenn ich z.B. nicht um Bewertung der Stelle bitte, sondern auf einer Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten bestehe?
Dankeschön
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#4

Wie ist der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz nachgekommen?
Steht im Arbeitsvertrag etwas zu den Tätigkeiten?
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#5

Vielleicht solltest du dir dann vom AG schriftlich geben lassen welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind und nur noch diese ausführen.
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#6

In meinem Arbeitsvertag steht nur "Beschäftigter" und die EG, und sonst nichts weiter. Das Nachweisgesetz ist mir nicht bekannt.
Man geht ja naiv davon aus, dass ein kommunaler AG schon weiß, was er tut, und dass das alles seine Richtigkeit hat. Dass man sich erst mal im Arbeitsrecht fit machen muss, bevor man sich in den öffentlichen Dienst wagt, darauf kommt man gar nicht...
Ich brauche also in jedem Fall eine verbindliche Stellenbeschreibung, und von da aus kann ich dann weitersehen.
Zumindest sehe ich die Sache jetzt klarer, vielen Dank.
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#7

Wenn der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht aus dem Nachweisgesetz nicht nachgekommen ist spricht einiges dafür, dass die Aufgaben welche die Vorgesetzten zugewiesen haben greifen. Ggf. könnte noch die Stellenausschreibung eine Rolle spielen.

Wenn du eine höhere Entgeltgruppe durchsetzen willst wäre es ungünstig den Arbeitgeber um eine Stellenbeschreibung zu bitten. Allerdings bedeutet das dann einen Konflikt. Ggf. sind deine Vorgesetzten gegenüber dem Arbeitgeber regresspflichtig. Falls du wirklich die höhere Entgeltgruppe durchsetzen willst wäre zuerst zu prüfen ob die Aufgaben tatsächlich diese ergeben. Auch würdest du externe Beratung einkaufen müssen.

Du antwortest, dass dies die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben zu den wahrzunehmenden Aufgaben geworden sind, weil der Arbeitgeber darauf verzichtet hat die Aufgaben näher zu beschreiben. Auch da er seiner Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz nicht nachgekommen ist konntest du darauf vertrauen, dass dies die Aufgaben sind.
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#8

Wow, jetzt wird es richtig kompliziert Wink
Ich möchte einfach nur, dass meine Arbeit angemessen vergütet wird. Eine vernünftige Diskussion über die Notwendigkeiten an meinem konkreten Arbeitsplatz wäre mir bedeutend lieber als ein sich zuspitzender Konflikt. Ich werde mich mal zum Nachweisgesetz etwas schlauer machen und dann meine Unterlagen dahingehend genau prüfen.
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