Übertragung einer Projektleitung ohne Bewerbungsverfahren
#1

Hallo,
wir haben den Fall, dass unser Arbeitgeber einem Kollegen die Funktion einer Projektleitung übertragen und ihn gleichzeitig höhergruppieren möchte. Der Personalrat fragte dann an, wie es sein kann, dass dies ohne ein Bewerbungsverfahren passieren kann - andere KollegInnen aus dem Bereich hätten ja auch Interesse haben können. Auf Nachfrage hieß es, dass der Kollege ja keine neue Stelle bekommt, sondern nur zusätzliche Aufgaben - eben die Projektleitung - zusätzlich übernimmt und diese höher dotiert ist und der Kollege daher höhergruppiert wird.
Hat jemand eine Ahnung, ob das so geht und wenn nicht, welch Gesetze da ziehen?
Danke,
Carla
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#2

Die übertragung höherwertiger Tätigkeit ist in der Regel mitbestimmungspflichtig. Welches Landespersonalvertretungsgesetz kommt zur Anwendung?

Ob es zu beachtender Anlehnungsgrund für die Personalrat vorliegt lässt sich auf der Basis der Information und ohne Kenntnis des anzuwendenden Rechts und der Praxis in der Behörde nicht abschließend beurteilen.

Die Begründung für eine Ablehnung könnte sein, dass damit andere Beschäftigte möglicherweise benachteiligt werden. Aber im Ergebnis kann man es damit maximal verzögern.

Habt ihr eine Personalmaßnahme vorliegen und in welcher Form hattet ihr nachgefragt. (Nicht dass in der Zwischenzeit die Sache durch Fristablauf erledigt wird.)

Unklar ist ggf. noch weshalb eine Projektleitung mit einer dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeit verbunden ist. Aber das ist kein Ablehnungsgrund.
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#3

Hallo :-)

ja, das Mitbestimmungsrecht ist nicht verletzt. Wir haben eine Vorlage dazu erhalten und es wird um Zustimmung gebeten.

Wir sind in Hessen - HPVG.

Wir haben Erörterung angemeldet, da wir es so verstanden haben, dass der Kollege ohne Stellenbesetzungsverfahren einfach so die Projektleitung übertragen bekommt. Die Dienststelle antwortete jedoch, dass er seine Stelle behält, lediglich die höherwertige Tätigkeit der Gesamtprojektleitung noch dazu bekommt. Und diese führt zur Höhrrgruppierung.

Wir sind nun unsicher, ob das einfach so geht oder mit was wir dagegen argumentieren können. Wir finden es sehr willkürlich, dass einfach jemand aus einem Team plötzlich die Leitung bekommt ohne dass andere dazu auch die Chance haben. Aber uns fehlt grad ein Hebel womit wir das verhindern können bzw. uns wäre wichtig, dass andere Kollegen auch die Chance bekommen.

Gibt es noch eine andere Option als auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hinzuweisen?

Danke nochmal und Grüße.
Carla
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#4

Entscheidend ist ob es eine reine organisatorische Entscheidung ist dann keine Auswahl mehr lässt. Dann gibt es keine Ablehnungsgrund. Wenn es dagegen mehrere Beschäftigte gibt dessen Tätigkeiten identisch sind und auch entsprechende Aufgabe bekommen könnten oderdie neue Aufgabe 100 % der Arbeitszeit umfasst und die bisherige Aufgabe nachbesetzt werden soll könnte eine Ablehnung erlauben. Aber auch dann kommt es noch auf Details an.
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#5

014 014 ,
ist eine "Projektleitung" nicht immer befristet. Erhält er dann eine zeitlich befristete Zulage für die Zeit der Projektleitung oder soll die Erhöhung auf Dauer sein?
LG
delme1
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