Überstundenzuschlag bei Unterschreitung täglicher Sollarbeitszeit im TV-V
#1

Bei uns gibt es eine Rahmenarbeitszeit (Mo-Fr) zwischen 06:30 und 18:00 Uhr. Die Vollzeitmitarbeiter haben eine tägliche Sollarbeitszeit von 7:48 Std.
Einzelne Monteure haben nun angeordnete Überstunden außerhalb der Rahmenarbeitzeit zu leisten. Es ist eine geplante Maßnahme von 18:00-21:00 Uhr.
Damit sie die 10 Std. Grenze nicht überschreiten, sollen sie an dem Tag erst um 11:00 Uhr anfagen zu arbeiten. Um 18.00 Uhr haben sie dadurch erst 6,5 Stunden gearbeitet. 30 Minuten Pause eingerechnet. Dadurch haben sie ihre tägliche Sollarbeitszeit von 07:48 unterschritten. Erhalten sie für die geplante Maßnahme 3 Std. Überstundenvergütung und 3 Stunden Überstundenzuschlag? Oder reduziert sich der Überstundenzuschlag auf 1,75 Std. anstatt 3 Std. wegen Unterschreitung der Sollarbeitzeit?
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