11.10.2017, 08:50
Hallo Liebes Forum,
hier gibt es derzeit ein Problem bei der Lösung folgender angefallener / geleisteter Überstunden.
Nach Absprache (bereits mehrjährig durchgeführt) mit dem Dienstherrn wird jährlich eine Gruppenfahrt mit Kindern durch die Gemeinde durchgeführt. Abfahrt Sonntag 8 Uhr Rückkunft Samstag 20 Uhr.
Dabai wird das Gehalt Montag-Freitag (Vollzeit) bezahlt.
Überstundenregelung- Vereinbarung alt: pro Tag wurden zusätzlich 10 Stunden gewährt (keine Zeitzuschläge?)
Jetzt will man nur noch 2 Std. pro Arbeitstag gewähren und 10 Std. am Wochenende. Zeitzuschläge werden immer noch ignoriert.
Gibt es hier eine Grundlegende tarifliche Aussage, die man dem Dienstherren auch vorlegen kann?
Denn: es wurde in der Vergangenheit, die letzten 5 Jahre vom Amt selbst so festgelegt, leider nur mündlich von der damaligen Personalleiterin (jetzt in Rente).
Das Problem ist leider auch erst entstanden, als die Fahrt bereits durchgeführt / abgeschlossen war und die Stunden wie in den Vorjahren wieder abgegolten werden sollten. Erst hier stellte eine neue Mitarbeiterin / Leiter Hauptamt, die Regelung um.
mit inter-netten Grüßen
fh
hier gibt es derzeit ein Problem bei der Lösung folgender angefallener / geleisteter Überstunden.
Nach Absprache (bereits mehrjährig durchgeführt) mit dem Dienstherrn wird jährlich eine Gruppenfahrt mit Kindern durch die Gemeinde durchgeführt. Abfahrt Sonntag 8 Uhr Rückkunft Samstag 20 Uhr.
Dabai wird das Gehalt Montag-Freitag (Vollzeit) bezahlt.
Überstundenregelung- Vereinbarung alt: pro Tag wurden zusätzlich 10 Stunden gewährt (keine Zeitzuschläge?)
Jetzt will man nur noch 2 Std. pro Arbeitstag gewähren und 10 Std. am Wochenende. Zeitzuschläge werden immer noch ignoriert.
Gibt es hier eine Grundlegende tarifliche Aussage, die man dem Dienstherren auch vorlegen kann?
Denn: es wurde in der Vergangenheit, die letzten 5 Jahre vom Amt selbst so festgelegt, leider nur mündlich von der damaligen Personalleiterin (jetzt in Rente).
Das Problem ist leider auch erst entstanden, als die Fahrt bereits durchgeführt / abgeschlossen war und die Stunden wie in den Vorjahren wieder abgegolten werden sollten. Erst hier stellte eine neue Mitarbeiterin / Leiter Hauptamt, die Regelung um.
mit inter-netten Grüßen
fh