Überstundenabbau in der Kita
#1

Hallo Zusammen, 

Ich brauche mal einen Rat von euch. Wir sind noch nicht so vertraut mit dem Tvöd und wurden mehrfach von Kollegen gefragt,  ob ihnen einfach so von der Leitung der Abbau von Überstunden angeordnet werden darf.
Daher unsere Frage:

Kann eine Kita Leitung einseitig und am selben Tag Überstundenabbau von Kollegen anordnen?
Haben die Kollegen da nicht ein Mitspracherecht?

Danke für eure Hilfe
Zitieren
#2

Guten Morgen, wenn es sich um Mehrarbeit / Überstunden handelt, kann die Dienststelle den Abbau einseitig anordnen, ohne dass ein Personalrat zu beteiligen wäre. Hierbei hat der AG aber auch sein Ermessen pflichtgemäß auszuüben und darf dies nicht "Willkürlich" machen. Eine Abbauanordnung am gleichen Tag scheidet daher aus, mit Vorlauf ohne weiteres möglich, anders wie beim Urlaub.
Zitieren
#3

Sie kann morgens fragen, ob die in Frage kommende(n) Person(en) kurzfristig Überstunden nehmen möchten, aber "gezwungen" werden kann da niemand. Hier auch wichtig: Geht dann jemand, kann man ihm nicht für die ganze Schicht Urlaub abziehen, da er schon da war. In dem Fall darf man, so meine ich mal gehört zu haben, sogar die Anfahrt mit berechnen.

Ansonsten, so wie der Vorschreiber schon sagte: Der Arbeitgeber darf Überstundenabbau anordnen. Es SOLLTE aber in einem guten Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgen, damit er auch einen Nutzen davon hat. Dieser vorgeschriebene Abbau ist meistens bei Personen notwendig, die etliche gute Möglichkeiten verstreichen lassen, Überstunden abzubauen. Man ist eigentlich dazu verpflichtet, geleistete Überstunden / Mehrarbeit auch zeitnah abzubauen. Passiert das nicht, kann das angeordnet werden.

Gelebt wird es aber oft anders.
Zitieren
#4

Dankeschön, gut zu wissen, wie wir argumentieren können.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Überstundenabbau Personalrat Teilzeit


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst