Überstundenabbau Personalrat Teilzeit
#1

Hallo,
ich bin neu im Personalrat und habe Fragen zum Umgang mit Überstunden.
Ich arbeite immer von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf meiner Dienststelle. Nun haben wir immer Personalratssitzung 14 tägig von 14:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr und viele Vorstellungsgespräche am Nachmittag.
Somit komme ich meist anstelle einer 20 Std.-Woche auf ca 30 Stunden.
Nun meinte meine Vorgesetzte ich solle jeden Tag 15 min später kommen und 15 min früher gehen. Was mir null bringt, da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese Zeit nun mit warten an der Haltestelle verbringe. Bzw morgens 15 min da bin aber eben noch nicht arbeite.
Wie ist die rechtliche Handhabe zu solch bedingten Überstunden?
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#2

Du könntest anregen die Personalratssitzungen Vormittags zu machen. Daneben wäre ggf. über die Verteilung der Arbeit im Gremium zu sprechen.

Was die Frage der Plusstunden angeht kommt es darauf an die Reglungen zur Arbeitszeit bei euch in der Behörde aussehen. Gibt es feste Arbeitszeiten etc.? Hinsichtlich Überstundenabbau hat der Arbeitgeber einigen Gestaltungsspielraum. Dabei muss er nicht unbedingt die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.
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#3

Die Verlegung auf Vormittag würde bedeuten, dass 4 andere Kollegen in die Überstunden kommen, da diese nur nachmittags arbeiten. (Offene Jugendhilfe, etc.)
Überstunden können innerhalb eines Jahres genommen werden. Dies ist so im Tvöd für unseren Bereich geregelt.
Da ich Teilzeit arbeite und faktisch von einer 20 auf 30 Stunden Woche komme. ( jeder hat wahnsinnig viele Termine) wollte ich wissen ob es sich mit solchen Überstunden verhält wie mit allen anderen.
Grundsätzlich sind bei Teilzeitkräften keine Überstunden gewünscht und bei mir kommen diese ausschließlich wegen der Personalratstätigkeit zustande. Wir müssten eigentlich mehr Mitglieder sein, sind aber nur zu 5 und müssen es aufteilen.
Bei Schichtdienstkern gibt es die Regel diese Stunden am Tag davor, am selben oder am Tag danach direkt wieder auszugleichen.
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#4

Zu beachten wäre ja auch in aus einem 20 Stundenvertrag dann irgendwann ein 30 Stundenvertrag wird? Denn mit den 15 min davor und danach kommt es auch oft, dass ein Kollege krank ist und ich diese dann doch nicht abfeier.
Gibt es eine Regel, dass es zumindest eine Stunde am Stück sein muss oder geht Überstunden abfeiern tatsächlich im Minutentakt?
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#5

Wie die Vorschreiber schon schrieben, habt Ihr irgendwelche Regelungen in Eurer Dienststelle (Dienstvereinbarungen o.ä.) zur Arbeitszeit???
Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Regelung, dass man nur ganze Überstunden ausgleichen darf.

Wenn ich einen Tag 30 min länger arbeite, kann ich dafür an einem anderen 30 min früher gehen oder auch an 2 Tagen 15 min oder auch an 3 Tagen 10 min. Wir haben ein elektronisches Zeiterfassungssystem, welches ja auch minutengenau die Arbeitszeit erfasst.

Beatrix
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#6

Rechtlich ist es grundsätzlich möglich die Überstunden mit den 15 min später kommen und eher gehen abzubauen. Wenn ihr keine Regelungen zu Gleittagen etc. habt könnt ihr als Personalrat aktiv werden. Daneben seit ihr ggf. in der Mitbestimmung (Stichwort Lage der Arbeitszeit).

Auch müsste sich ja ein größeres Pluskonto ergeben haben. Hier kann man dann auf eine Lösung drängen.

Ein Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit auf 30h/Woche besteht nicht. Wenn tatsächlich erhebliche Plusstunden aufgebaut sind kannst du dies als Lösung deinem Vorgesetzten vorschlagen.
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