Überstunden für Ruhezeit ?
#1

Hallo in die Runde,
eine Frage zum Thema Überstunden.
Wie ist es geregelt, wenn man nach Feierabend nochmals gerufen wird im Rahmen von Winterdienst z.B.? Und dann von 18-22 Uhr Winterdienst hat. Man muss ja am nächsten Tag dann erst um 9 Uhr zur Arbeit kommen statt 7 Uhr. Wie wird hier die Differenz behandelt von 7-9 Uhr? Muss dann der Angestellte seine Überstunden vom Vortag nutzen oder wird hier einfach durch geschrieben?
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