28.09.2025, 13:18
Hallo Zusammen,
Ich werde innerhalb NRW den Dienstherren wechseln.
Ich habe bei meinem alten Dienstherrn über 120 Überstunden aufgebaut.
Ich möchte nicht auf die Überstunden verzichten.
Gibt es einen Anspruch gegen den alten Dienstherrn auf Auszahlung oder Gewährung von Abbau vor dem Wechsel ?
Ich werde innerhalb NRW den Dienstherren wechseln.
Ich habe bei meinem alten Dienstherrn über 120 Überstunden aufgebaut.
Ich möchte nicht auf die Überstunden verzichten.
Gibt es einen Anspruch gegen den alten Dienstherrn auf Auszahlung oder Gewährung von Abbau vor dem Wechsel ?