Überstunden
#1

Bin im ÖD - Bundesministerium f. Verteidigung - beschäftigt.
Müssen Überstunden angeordnet werden, wenn ja in welcher Form?
Besteht ein Anrecht des Arbeitgebers auf das Ausführen von Überstunden?
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#2

014 014 ,
der Personalrat muss zustimmen.
LG
delme1
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#3

Überstunden müssen nach § 6 Abs. 5 TVöD von Vollzeitbeschäftigten geleistet werden. Teilzeitbeschäftigte brauchen dazu eine arbeitsvertragliche Regelung.
Nach § 7 Abs. 7 TVöD müssen Überstunden angeordnet werden. Dies kann m. E. schriftlich oder mündlich erfolgen.
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