Bei meiner Einstellung wurde ich in Stufe 4 eingruppiert, und der Arbeitsvertrag ist bereits unterzeichnet. Nun habe ich festgestellt, dass meine bisherige Berufserfahrung möglicherweise eine Einstufung in Stufe 5 rechtfertigen würde.
Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?
"Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?"
Nein. Mit Vertragsunterschrift mit Stufe 4 ist keine Prüfung mehr möglich. Man könnte ankündigen, den Vertrag noch vor Antritt zu kündigen, wenn man nicht Stufe 5 bekommt. Aber wäre auch dann schwierig für den Arbeitgeber noch Stufe 5 anzubieten. Vermutlich wird man dann eher sagen, dass man halt kündigen möge.
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(04.11.2025, 22:39)Gast schrieb: Bei meiner Einstellung wurde ich in Stufe 4 eingruppiert, und der Arbeitsvertrag ist bereits unterzeichnet. Nun habe ich festgestellt, dass meine bisherige Berufserfahrung möglicherweise eine Einstufung in Stufe 5 rechtfertigen würde.
Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?
Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen. Situation kann sich ja nicht verschlechtern
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich mache mir etwas Sorgen, dass eine solche Nachfrage vor Arbeitsbeginn (01.01.2026 beim TöVD VKA) möglicherweise einen negativen Eindruck hinterlassen oder unprofessionell wirken könnte.😥
Außerdem wüsste ich gern, ob mein Doktortitel sowie meine mehrjährige Berufserfahrung außerhalb Deutschlands grundsätzlich bei der Einstufung oder Vergütung berücksichtigt werden können.
Berufserfahrung auch im Ausland kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Muss aber vor Vertragsunterschrift geklärt werden. Ein Doktortitel spielt für die Eingruppierung und keine Rolle.