Überprüfung der Stufenzuordnung veranlassen
#1

Bei meiner Einstellung wurde ich in Stufe 4 eingruppiert, und der Arbeitsvertrag ist bereits unterzeichnet. Nun habe ich festgestellt, dass meine bisherige Berufserfahrung möglicherweise eine Einstufung in Stufe 5 rechtfertigen würde.

Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?
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#2

"Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?"
Nein. Mit Vertragsunterschrift mit Stufe 4 ist keine Prüfung mehr möglich. Man könnte ankündigen, den Vertrag noch vor Antritt zu kündigen, wenn man nicht Stufe 5 bekommt. Aber wäre auch dann schwierig für den Arbeitgeber noch Stufe 5 anzubieten. Vermutlich wird man dann eher sagen, dass man halt kündigen möge.
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#3

(04.11.2025, 22:39)Gast schrieb:  Bei meiner Einstellung wurde ich in Stufe 4 eingruppiert, und der Arbeitsvertrag ist bereits unterzeichnet. Nun habe ich festgestellt, dass meine bisherige Berufserfahrung möglicherweise eine Einstufung in Stufe 5 rechtfertigen würde.

Besteht die Möglichkeit, eine erneute Prüfung der Stufenzuordnung, entweder vor Arbeitsbeginn oder nachträglich, zu veranlassen?

Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen. Situation kann sich ja nicht verschlechtern Smile
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#4

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich mache mir etwas Sorgen, dass eine solche Nachfrage vor Arbeitsbeginn (01.01.2026 beim TöVD VKA) möglicherweise einen negativen Eindruck hinterlassen oder unprofessionell wirken könnte.😥

Außerdem wüsste ich gern, ob mein Doktortitel sowie meine mehrjährige Berufserfahrung außerhalb Deutschlands grundsätzlich bei der Einstufung oder Vergütung berücksichtigt werden können.
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#5

Berufserfahrung auch im Ausland kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Muss aber vor Vertragsunterschrift geklärt werden. Ein Doktortitel spielt für die Eingruppierung und keine Rolle.
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