Übernahme
#1

Hallo zusammen ,

ich bin mitglied in der jav. Mir wurde eine stelle angeboten nach abschluss meiner ausbildung (ich werde im sommer fertig). Ich würde die stelle wirklich gerne nehmen, das einzige problem ist, dass dies eine mutterschutz stelle ist. Die darf ja nur befristet vergeben werden, ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...weiß jemand, wie hier die rechtliche lage aussieht ?

LG
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#2

Hallo,

(17.02.2011, 13:05)Gast schrieb:  ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...

das denk ich jetzt mal nicht.
Du kannst ein Jahr lang nach deiner Wahlperiode nicht gekündigt werden.
Wenn mich nicht alles täuscht endet die Wahlperiode der JAV auch am 31.07.2011. Das heißt du hast Kündigungsschutz bis zum 31.07. 2012.
Von einem Recht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hab ich noch nie was gelesen.

Lass mich aber gerne eines besseren belehren!

Gruß
Roland

Irren ist menschlich, Personalräte sind auch nur Menschen!!!!
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#3

Hallo,

ich meine schon, dass Du einen Anspruch hättest:

in Nds. PersVG steht:
§ 58 , Schutzvorschriften für Auszubildende
Abs. 2 Verlangen die ... Auszubildenden (der JAV) innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen den Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluss an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.


Mit Sicherheit gibt es ein ähnlichen Paragraphen in "Eurem" PersVG.
M. E. hast Du sehrwohl einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle. Es mag Ausnahmen geben, aber die sind anderweitig zu prüfen.

Ich würde mit der Personalabteilung reden. Die Stelle der Mutterschaftsvertretung kann ja befristet sein. Dein Arbeitsvertrag muss unbefristet sein. Das würde heißen, dass Du danach woanders arbeitest. Das solltest Du mit der Personalabteilung klären.

Hast Du den Antrag denn schon gestellt?

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#4

Hallo,

stimmt wir haben diesen Artikel auch drin, bin nur noch nicht darüber gestolpert, da wir fast keine Azubis haben.
Aber Danke für den Hinweis!

Der Azubi muss aber dann drei Monate bevor das Ausbildungsverhältnis beendet wird eine Weiterbeschäftigung schriftlich verlangen.

Gruß
Roland
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#5

Ich weiß, ich antworte ziemlich spät, aber ich bin neu hier..

Von unserem aktuellen JAV habe ich gehört, dass ihm sehr wohl nach der Ausbildung direkt gekündigt werden kann, allerdings muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig darüber informieren, und ihm das schriftlich mitteilen.

Liegt er etwa soo falsch damit??
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#6

Ich bitte noch mal zu unterscheiden zwischen Arbeitsverhältnis und Stelle.

Mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann man auf einer befristeten Stelle sitzen.
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