Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung in EG 3, halbtags, befristet auf ein jahr
#1

Hallo,

habe heute morgen meine mündliche Prüfung gehabt und insgesamt mit 11,0 Punkten die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden :-)

Bin danach gleich in meine Kommune um den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Dann kam der große Schock, bin jetzt in EG 3 eingruppiert, nur halbtags beschäftigt und das ganze ist auch noch auf ein halbes Jahr befristet. Habe trotzdem erstmal unterschrieben, weil ich mir dachte dagegen machen kann ich immer noch etwas.

Bin dann auch gleich zum Personalchef und habe ihm erklärt, dass mir als gelernter Verwaltungsfachangestellter mind. EG 5 zusteht. Und das ich gem. der neuen Tarifrunde auch ein Jahr befristet einzustellen bin, da der neue TVöD ja rückwirkend zum 31.03.2012 gilt.
Zu der Teilzeitbeschäftigung habe ich erstmal nichts gesagt, weil ich mir da nicht sicher bin wie das genau ist. Er meinte daraufhin nur, dass das Richtlinien wären und nicht bindend.

Das beste ist ja noch, dass ich anscheinend keine feste Stelle bekomme, sondern dauern zwischen den verschiedenen Ämtern hin und her springen soll, je nach Bedarf. Die nächsten 3 Wochen bin ich erstmal im Ordnungsamt. Danach wahrscheinlich in der Kasse für 5 Wochen.

Kann mir nicht vorstellen, dass das alles rechtens ist. Bekomme das selbst aber gerade nicht auf die Reihe. Hoffe ihr könnt mit vielleicht helfen :-)

LG Martin

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#2

Hallo Martin,

erstmal herzlichen Glückwunsch!
Aber dein Bestehen ist wohl das einzig positive :-(
Ich hab mich jetzt nicht intensiv damit beschäftigt, was nun alles in der neuen Tarifrunde herausgekommen ist, insgesamt solltest du aber richtig liegen.. auch die EG 5 anstelle der EG 3 ist angebrachter, kommt natürlich darauf an was du dann als springer so machen sollst..

wenn ich schon höre, es sind alles nur richtlinien... *augenverdreh*
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#3

Man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist,die man ausübt, egal was man für eine Ausbildung hat.
M.E. ist das einzige, wogegen Du was machen kannst, die Befristung auf ein halbes Jahr. Alles andere (Gehaltsgruppe, Wochenstunden) steht. Im TVÖD ist nicht festgeschrieben, daß man Vollzeit und in mindestens einer bestimmten Gehaltsgruppe üernommen werden muss.
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#4

Erstmal vielen Dank euch beiden für die rasche Antwort :-)

Das Problem ist ja, dass ich keine Stelle habe, soll anscheinend von der einen zur anderen springen. Die Stelle im Ordnungsamt ist mit EG 6 bewertet, aber da bin ich ja nur 3 Wochen. Die in der Stadtkasse ist mindestens EG 5.

Bin ja zum Glück Mitglied bei Verdi, rufe da morgen mal an, vielleicht können die mir sagen was ich tun kann.

LG Martin
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#5

sofort Personalrat einschalten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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