Übernahme Ersatzmitglied in unbefristetes Arbeitsverhältnis
#1
Question 

Hallo alle zusammen.

Ich bin Auszubildender (Ausbildung bis 31.01.2011) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin hier dieses Jahr bei der Personalratswahl zum 3. Ersatzmitglied gewählt wurden. Aufgrund von Krankheit, Urlaub und Lehrgängen habe ich die letzten 2 Monate ununterbrochen an den 14-tägigen PR-Sitzungen teilgenommen und es sieht so aus, als ob ich noch an einigen Sitzungen bis Ausbildungsende teilnehmen werde.

Gemäß § 9 Abs 2 BPersVG bzw. dem PersVG meines Bundeslandes werde ich auf Antrag innerhalb der letzten 3 Monate meines Ausbildungsverhältnisses im Anschluss an die erfolgreiche Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernommen. Diese Passage bezieht sich auf Mitglieder in Personalvertretungen.

Aufgrund der häufigen Einsätze als Ersatzmitglied bin ich der Ansicht, dass diese Regelung auch für mich als nicht ordentliches Mitglied gelten müsste.

Nun lautet meine Frage, ob hier jemand ist, der mir dazu was sagen kann bzw. der von Gerichtsurteilen weiß, in denen zu Gunsten des Ersatzmitglieds entschieden wurde?

Es ist ja doch ein Unterschied, ob man nach der Ausbildung in ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird oder sofort in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und aus diesem Grund möchte ich natürlich nicht unvorbereitet meine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit beantragen.

Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Zitieren
#2

Hallo

Soweit es mir bekannt ist, gilt das für (ordentliche) Mitglieder der JAV. Bei Ersatzmitgliedern wird die unbefristete Übernahme nicht angewendet, egal wie oft du an den Sitzungen teilgenommen hast. Steht aber im PersVG deines Bu-landes. Siehe auch im "Kommentar des PersVG *****". Müsstet ihr bei euch im Büro haben, oder geh mal zum nächstbesten Personalrat. Die müssten das Buch auch haben.

MfG Strabahner
Zitieren
#3

Hallo nochmal.

Habe mich nochmal intensivst mit dem Thema auseinandergesetzt und auch einen Juristen befragt. Es gibt bereits mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten, in denen einem Ersatzmitglied einer JAV das Recht auf unbefristete Übernahme auf eine Vollzeitstelle zugestanden wird. Teilweise reichte es den Gerichten, wenn das JAV-Ersatzmitglied 1-mal innerhalb des letzten Jahres vor Ausbildungsende die Funktion eines ordentlichen Mitglieds vertretungsweise wahrgenommen hat.

Dass es hierzu noch kein Urteil zu Azubis in Personalräten gibt, lässt sich sicherlich damit erklären, dass ein Azubi im Personalrat bzw. ein Azubi als Ersatzmitglied im Personalrat nicht so häufig vorkommt.

Aufgrund dieser Urteile und der m.E. Übertragbarkeit auf meine Situation hat sich meine Meinung, dass ich diese Paragrafen auf mich anwenden kann, noch verfestigt. Zudem wird in den Urteilen intensiv darauf eingegangen, dass sich ein Ersatzmitglied bei Vertretung eines ordentlichen Mitglieds in der gleichen "Gefahrensituation" wie ein ordentliches Mitglied befindet und unter Umständen bei unangenehmen Entscheidungen bzw. bei dem Arbeitgeber unpassend erscheinenden Entscheidungen Retourkutschen befürchten muss wie zum Beispiel eine Nichtübernahme nach der Ausbildung. Die Gerichte sprechen also den Ersatzmitgliedern bei Wahrnehmung des Amtes die gleichen Schutzrechte zu wie einem ordentlichen Mitglied.

Ich werde es auf jeden Fall versuchen und bin guter Dinge, dass es klappt, da mich mein Ausbildungsbetrieb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso übernehmen möchte und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind bei einem Mitarbeiter, der erst 2,5 Jahre im Unternehmen ist, ja auch nicht sonderlich lang sind.

Für weitere Kommentare bzw. Hinweise bin ich natürlich sehr dankbar.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Ladung Ersatzmitglied, wenn Mitglied wg. Mobilarbeit verhindert ist
- Ersatzmitglied Fristen Ladung Informationen
- Ersatzmitglied

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers