Übergabe Unterlagen
#1

Hallo,
welche Unterlagen muss/darf der Personalrat bei Ende der Amtszeit übergeben?
Kann der neue Personalrat Einsicht in die Vorgänge aus der vorhergehenden Amtszeit nehmen?

Danke schon im voraus für die Hilfe..

VG
Personal2021
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#2

Hllo,
das Wort "muss" würde ich sofort streichen.
Alle Unterlagen, die für die weiteren Bearbeitungen wichtig sein könnten oder die von großer Bedeutung sind, muss der Personalrat aufbewahren (wie z. B. Dienstvereinbarungen). Einsicht darf der neue Personalrat in allen gebliebenen Unterlagen nehmen. Er muss ja informiert sein.
LG
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#3

(23.08.2021, 13:51)Gast schrieb:  Hllo,
das Wort "muss" würde ich sofort streichen.
Alle Unterlagen, die für die weiteren Bearbeitungen wichtig sein könnten oder die von großer Bedeutung sind, muss der Personalrat aufbewahren (wie z. B. Dienstvereinbarungen). Einsicht darf der neue Personalrat in allen gebliebenen Unterlagen nehmen. Er muss ja informiert sein.
LG
Es muss und sollte  "Hallo" heißen. Entschuldigung.
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#4

M. E. muss der alte Personalrat sämtliche Unterlagen dem neuen übergeben. 
Gespeicherte Beschwerden von Beschäftigten sind vom alten Personalrat zu löschen, außer der Beschäftigte stimmt der weiteren Speicherung zu.
Die alten Personalratsmitglieder müssen bei uns ihre erhaltenen Unterlagen, wie Tagesordnungen oder Niederschriften beim neuen Vorsitzenden abgeben. Der vernichtet diese dann.
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