Öffnungsklausel PKV
#1

Hallo,
ich habe ein Problem mit der PKV. Ich bin seit April 2005 verbeamtete Lehrerin. Vorher war ich sieben Monate angestellte Lehrerin, also gesetzlich versichert. Im Referendariat war ich auch gesetzlich versichert.
Ein Versicherungsmakler hat mich falsch beraten und gesagt, dass ich eine kurz vorher abgeschlossene Psychotherapie im Aufnahmeantrag der PKV auf jeden Fall verschweigen soll. Ich wusste damals nichts vom Kontrahierungszwang für Neubeamte mit max. Risikozuschlag von 30 %. Sonst hätte ich natürlich nichts verschwiegen und brav den Zuschlag bezahlt. Meine Krankenkasse ist nach ca. einem Jahr doch dahintergekommen und hat mich natürlich herausgeschmissen. Dann war ich ca. ein halbes Jahr nur über die Beihilfe abgesichert. Zum Glück wurde dann der Basistarif eingeführt. Ich war froh, überhaupt wieder versichert zu sein. Mittlerweile wurde der Steigerungsfaktor aber auf 1,2 gesenkt, so dass hier weniger gezahlt wird als in der GKV, was natürlich einen Arztbesuch nicht unbedingt zu einem Vergnügen macht.
Die Öffnungsklausel der PKV gilt doch nicht mehr für mich, oder????
Ich ärgere mich schwarz, dass ich damals nicht informiert war und dem Versicherungsmakler vertraut habe.
Mfg
Kaessrien
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers