Öffentlicher Dienst und Onlyfans
#1

Hallo,

Ich beende bald mein Studium. Da es schwer ist, in meinem Bereich eine Anstellung zu finden, möchte ich mich für eine Weiterbildung als Verwaltungsfachwirtin bewerben.

Seit ca. 2 Jahren verdiene ich mein Geld mit Onlyfans. Ich habe die Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet, zahle also brav meine Steuern. Auf Reddit.de (falls unbekannt: eine Plattform ähnlich wie Instagram oder Facebook) lade ich Bilder mit Kleidung oder Unterwäsche hoch, keine Nacktbilder. Die sehen die Fans erst, wenn sie mich auf Onlyfans abonnieren. Für D. und Österreich habe ich meinen Account blockiert. Dass man mich mit einem VPN trotzdem finden kann, ist mir bewusst.

Nun zu meinem "Problem": Diese Nebenbeschäftigung würde ich gerne noch 2,3 Jahre weiterführen, frage mich aber nun, ob das im öffentlichen Dienst überhaupt erlaubt ist? Wie detailliert muss ich meine Tätigkeit der Personalabteilung überhaupt beschreiben?
Falls es noch eine Rolle spielt: Ich strebe keine Verbeamtung an.

Um ernstgemeinte Antworten freue mich mich sehr.
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#2

Ich sehe da rein rechtlich kein großes Problem. Im TVöD gilt zum Beispiel:

§ (3) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

Die Frage ist, was Du genau machst. Bei Erotik gibt es viele unterschiedliche Schattierungen. Bei harmlosen erotischen Fotos / Nacktbildern sehe ich kein Problem, bei explizit sexuellen Fotos schon.

Allerdings könnte es sein, dass dies für Deine Karriere nicht förderlich ist. Vielleicht wird man Dir intern die notwendige Seriösität absprechen.

Möglich ist auch, dass Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Nebentätigkeit unterschiedlich einschätzen. Ich glaube, dass in einer Großstadt wie Berlin oder Hamburg dies lockerer gesehen wird als beispielsweise in einer kleinen Gemeinde in Bayern.

Ich würde dies daher nur als Model-Tätigkeit beschreiben. Vielleicht trägst Du Dich parallel noch bei einer Model-Agentur ein. Könnte natürlich sein, dass der Arbeitgeber dies überprüft.
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#3

Bist Du sicher, dass Du eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin meinst?

Für eine Zulassung zu dieser Fortbildung benötigt man meines Wissens eine Verwaltungsausbildung (Verwaltungswirtin oder Verwaltungsfachangestellte).
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#4

(11.03.2023, 12:23)Gast schrieb:  Bist Du sicher, dass Du eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin meinst?

Für eine Zulassung zu dieser Fortbildung benötigt man meines Wissens eine Verwaltungsausbildung (Verwaltungswirtin oder Verwaltungsfachangestellte).
Ja, habe mich auch gewundert, aber so steht es in der Stellenanzeige.
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#5

(10.03.2023, 15:26)Gast schrieb:  Ich sehe da rein rechtlich kein großes Problem. Im TVöD gilt zum Beispiel:

§ (3) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

Die Frage ist, was Du genau machst. Bei Erotik gibt es viele unterschiedliche Schattierungen. Bei harmlosen erotischen Fotos / Nacktbildern sehe ich kein Problem, bei explizit sexuellen Fotos schon.

Allerdings könnte es sein, dass dies für Deine Karriere nicht förderlich ist. Vielleicht wird man Dir intern die notwendige Seriösität absprechen.

Möglich ist auch, dass Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Nebentätigkeit unterschiedlich einschätzen. Ich glaube, dass in einer Großstadt wie Berlin oder Hamburg dies lockerer gesehen wird als beispielsweise in einer kleinen Gemeinde in Bayern.

Ich würde dies daher nur als Model-Tätigkeit beschreiben. Vielleicht trägst Du Dich parallel noch bei einer Model-Agentur ein. Könnte natürlich sein, dass der Arbeitgeber dies überprüft.
Danke für die ausführliche Antwort. 
Ich hab nur die Befürchtung, dass man es vielleicht als rufschädigend auslegen kann und das ein Kündigungsgrund ist? 
Oder wenn ich es nur als Model Tätigkeit angebe und die Lüge später rauskommt, das ebenfalls als Kündigungsgrund gilt?
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#6

Wenn man sich die Definition von "Model" bei Wikipedia ansieht, dann gehören Nackt- und Erotikmodels auch dazu. Der Übergang vom Modeln zur Pornografie ist laut Wikipedia fließend.

Wenn Du also beim Arbeitgeber "Tätigkeit als Model" angibst und Du nur Erotik bietest, machst Du erstmal nichts falsch. Wenn Du aber eindeutig Pornografie zeigst, ist der Begriff "Model" nicht zutreffend und dann kannst Du Dir tatsächlich eine Abmahnung einfangen...

Ferner sollten Deine Angabe in der Nebentätigkeitsanzeige natürlich nicht von Deinen Angaben bei der Gewerbeanmeldung abweichen.

Du kannst ja vielleicht auch mal als Messe-, Künstler-/Aktmodell o.ä.. arbeiten, dann ist Deine allgemeine Angabe "Model" noch besser zu vertreten.

Sollte der Arbeitgeber allerdings fragen, was genau Dein Modeln umfasst, wirst Du weitere Angaben machen müssen. Aber das würde ich zunächst abwarten.
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#7

Wenn du lediglich Bilder in Dessous postest, also nicht mehr als normale Models in Werbezeitschriften für Dessous, Unterwäsche etc. machst, dann sollte das kein Problem sein. Das wird aber sicher nicht der Fall sein, da für sowas wohl nicht auf OF gezahlt werden würde.

Ich würde daher annehmen, dass es auf jeden Fall eine Untersagung geben kann, bis hin zur Kündigung.
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