Öffentlicher Dienst und Gesundheitsprüfung
#1

Hallo,

ich habe folgenden Frage: muss man immer eine Gesundheitsprüfung machen lassen wenn man in den öffentlichen Dienst will? Oder richtet sich das nach Unterscheidung gehobener, höherer, mittlerer Dienst oder nach dem speziellen Beruf und/oder -gruppe oder nach befristet/unbefristet?
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#2

Bei Beamten ist es erforderlich. Bei Angestellten im Kommunalbereich eher nicht. Es kommt dann auf die dotierte Stelle an. Bei größeren Städten werden schon Gesundheitsprüfungen vorgenommen.
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#3

Vielleicht jetzt eine doofe Frage, aber: woran erkenne ich denn als "Laie" dass es eine Beamtenstelle ist? Wenn dort von gehobener, höherer, etc Dienst gesprochen wird? Von der Vergütungsklasse?
Und sind die Voraussetzungen, Kriterien beim Bestehen der Gesundheitsprüfung in allen Jobs, Bereichen gleich? Also: wird bei den Verwaltungsangestellten andere Kriterien wichtiger eingestuft als bei ITlern, Lehrern oder Vermessungsingenieuren?
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#4

Es kommt doch erstmal darauf an, auf welche Stelle Du Dich bewirbst. Du musst Dich doch auf eine Stellenausschreibung hin beworben haben oder? Dort steht doch drinne, ob es sich um eine Beamtenstelle handelt oder nicht. Wenn Du eine Besoldung erhalten solltest, dann ist es eine Beamtenstelle z. B. A 10, A 11, A 12. Bei den Beamten sollten die Kriterien alle gleich sein. Bei den Verwaltungangestellten kommt es darauf an, was der Arbeitgeber will.
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#5

(04.07.2013, 22:24)Fränklin schrieb:  Bei Beamten ist es erforderlich. Bei Angestellten im Kommunalbereich eher nicht. Es kommt dann auf die dotierte Stelle an. Bei größeren Städten werden schon Gesundheitsprüfungen vorgenommen.

Unsinn - Auch jeder Angestellte muss sich amtsärztlichen untersuchen lassen.

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#6

Bei Euch vielleicht, aber nicht bei uns!! Unsinn, verbitte ich mir!
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#7

Moin,

bei der erstmaligen Verbeamtung muss. Im weiteren ist es bei uns so, dass Beamte bei uns dann müssen, wenn der alte Dienstherr nicht unserer Versorgungskasse angehört oder die Personalakte Hinweise gibt. Beschäftigte werden in der Regel untersucht. Umfang und Art der Untersuchung richten sich nach dem Einsatzbereich und Hinweisen aus der Personalakte.

Grüße
1887
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#8

(05.07.2013, 20:53)Fränklin schrieb:  Dort steht doch drinne, ob es sich um eine Beamtenstelle handelt oder nicht. Wenn Du eine Besoldung erhalten solltest, dann ist es eine Beamtenstelle z. B. A 10, A 11, A 12.
Naja zumindest war das Wort "Beamter", "Verbeamtung" oder "Besoldung" nicht in der Stellenausschreibung (für eine Ausbildung) drin. Erkennt man es also noch an der Stellenbeschreibung (gehobener, mittlerer, etc Dienst)?

Zitat:bei der erstmaligen Verbeamtung muss
??
Wenn man dann denn Arbeitgeber wechselt muss man dann ggf nochmal - hab ich das so richtig verstanden?
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#9

(07.07.2013, 21:01)Fränklin schrieb:  Bei Euch vielleicht, aber nicht bei uns!

Also dann .... an alle Kranken.... kontaktiert Fränklin .....
in dieser Kommune kann man auch als Kranker einen Arbeitsplatz finden.

Darüber sollte man auf jeden Fall die Agentur für Arbeit informieren.

Dann nehme ich natürlich das Wörtchen "Unsinn" zurück.

Könntest Du mir die Kommune per PN mitteilen.
Habe im Bekanntenkreis einen Dialysepatient der einen Arbeitsplatz sucht.
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#10

Es ist einfach nur unsachlich was Du da von Dir gibst. Es gibt halt Kommunen, die es lockerer sehen. Anscheinend muss man bei Euch noch einen Gentest vorlegen.
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#11

Ich kann Fränklin zustimmen. Auch bei meinem AG (Kreisverwaltung) müssen Angestellte keine Gesundheitsprüfung vor/bei der Einstellung machen.

Beatrix, Angestellte
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#12

Wenn man die Gesundheitsprüfung nicht besteht bzw. genauer gesagt dort negative Punkte stehen hat, kann man dann trotzdem den Vorbereitungsdienst absolvieren? Kommt wahrscheinlich auf die jeweilige Stelle bzw. den Job an? Was mich auf eine andere Frage bringt: sind die Kriterien bei der Gesundheitsprüfung immer gleich (also welche Resultate das Amt zur Beurteilung für die Einstellung heranzieht)?
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#13

Moin,

Zitat:Wenn man die Gesundheitsprüfung nicht besteht bzw. genauer gesagt dort negative Punkte stehen hat, kann man dann trotzdem den Vorbereitungsdienst absolvieren? Kommt wahrscheinlich auf die jeweilige Stelle bzw. den Job an? Was mich auf eine andere Frage bringt: sind die Kriterien bei der Gesundheitsprüfung immer gleich (also welche Resultate das Amt zur Beurteilung für die Einstellung heranzieht)?

Wenn man sie nicht besteht, dann wird man sicher auch nicht den Vorbereitungsdienst absolvieren. Nach dem Vorbereitungsdienst kann es bei der Untersuchung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis dazu kommen, dass eine vorläufige Zustimmung gegeben wird (Beispiel: gewichtsbedingte gesundheitliche Störungen sollen nach einer aufgegebenen Gewichtsabnahme neu beurteilt werden). Das Ziel der Untersuchung bei Beamten ist neben der gesundheitlichen Eignung für den Einsatzbereich die Prognose zur dauerhaften Dienstfähigkeit.

Viele Grüße
1887
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