Öffentliche Abfallentsorgung/Transport
#1

Die Abfallwirtschaft eines Kreises in Niedersachsen plant, in engen Straßen, ohne Wendemöglichkeit, die direkte Abfuhr von Hausmüll, Bio-Tonne, Papiertonne, Sperrmüll, Grünschnitt, usw. , einzustellen. Es soll das Rückwärtsfahren vermieden werden. 70 Jahre kein Problem. Entsorgung nun an der Hauptstraße.
Der Transportweg beträgt nun ca. 150 m. Der zugewiesene Platz reicht nicht für die Hälfte der Anwohner bei Sperrmüll, Grünschnitt. Fast alle Anwohner sind Rentner und mobil eingeschränkt. Im Winter wird nicht geräumt, sodass eine Tonne kaum bewegt werden kann.
Ist das zulässig? Gleiche Gebühren bei gleicher Leistung.
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#2

Unfallverhütungsvorschriften verbieten in der Regel das Rückwartsfahren. Wahrscheinlich sind die Vorgaben auch zulässig. Aber man muss solche Änderungen natürlich nicht widerspruchslos hinnehmen. Insbesondere die Entfernung und der geringe Platz könnten Angriffspunkte bieten. Am besten daher gemeinsam mit den Nachbarn einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragen. Parallel auch die Lokalpolitiker kontaktieren.
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