Öffentl. Parkplatz
#1

Ein Anlieger hat die Zufahrt zu seiner Garage dahingehend geändert, dass ein öffentl. Parkplatz wegfällt.

Die neue Zufahrt führt über diesen bisher öffentlicher Parkplatz, damit entfällt er für alle Anlieger.
Beim Bau der Häuser in dieser Straße war geregelt, dass die Zufahrten die Parkplätze nicht tangieren durften.

Musste der o.a. Parkplatz entwidmet werden? Bzw. welche Änderung am Planfeststellungsverfahren hätte hier durchgeführt werden müssen? Und muss dieser Anlieger einen Ersatzparkplatz zur Verfügung stellen?
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#2

(02.04.2021, 18:45)Gast schrieb:  Beim Bau der Häuser in dieser Straße war geregelt, dass die Zufahrten die Parkplätze nicht tangieren durften.
Wo war das denn geregelt? War es z.B. eine Auflage zur Baugenehmigung?

Wie sind denn die Parkplätze in der Straße generell geregelt? Handelt es sich z.B. um eine Parkverbotszone oder um einen verkehrsberuhigten Bereich?
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