Änderungsvertrag soll unterschrieben werden
#1

Guten Abend, bei der Gehaltsverhandlung wurde die Stufe 5.2 vereinbart mit der Formulierung im Arbeitsvertrag Jahresgehalt XX (orientiert sich derzeit an 5.2). Aufgrund der Tariferhöhung, sollte ich einen Änderungsvertrag mit der Gruppierung 5.1 unterschreiben. Ist das rechtens?
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#2

Es ist rechtens einen solchen Änderungsvertrag vorzuschlagen. Man muss den Vertrag nicht unterschreiben.
Da eine Klausel zum Jahresgehalt untypisch im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes ist, bleibt für mich unklar, was genau zum Einkommen vereinbart ist.
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#3

(07.06.2023, 18:27)Gast schrieb:  Es ist Rechtens einen solchen Änderungsvertrag vorzuschlagen. Man muss den Vertrag nicht unterschreiben.
Da eine Klausel zum Jahresgehalt untypisch im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes ist bleibt für mich unklar was genau zum Einkommen vereinbart ist.
Vielen Dank für die Antwort. Der GF hatte im Verhandlungsgespräch die Absicht mich deutlich zu niedrig einzustufen. Anscheinend wurde die Eingruppierung vorläufig ausgemacht und im Vertrag unterschrieben. Im Arbeitsvertrag wurde dies nun entsprechend formuliert“Eingruppierung in die Entgelt Gruppe 5), sodass sich Engelt an 5.2 orientiert, dass sich Entgelt an Summe XX orientiert. Ist diese Formulierung von Anfang an nichtig? Jetzt 5.2 beziehen, aber nach der Erhöhung im Jahr 2024 5.1? Danke für die Antwort.
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#4

Ist denn zusätzlich die Anwendung eines Tarifvertrags vereinbart?

"Ist diese Formulierung von Anfang an nichtig?"
Nicht nichtig. Aber was nun genau gilt lässt sich mit dem Bruchstücken halt nicht interpretieren.
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#5

Es wird Tarifvertrag TV-V angewandt. Es geht ja um ein zuungunsten des Arbeitnehmers. Oder?
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#6

Besteht beidseitige Tarifbindung?

Sonst kann man es nicht ohne den genauen Text des Arbeitsvertrags auslegen was vereinbart ist.
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#7

Der AG ist Stadtwerke. Es gilt die Tarifliche Regelung TV-V. Ich danke für die Hilfe.
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#8

Ist der Arbeitnehmer tarifgebunden. Sonst kann man alles mögliche vereinbaren.
Daneben besteht tariflich nur Anspruch auf Stufe 1. Es kommt also darauf an was wirksam vereinbar wurde. Aus den Bruchstücken hier ist es völlig unklar was genau im Arbeitsvertrag steht.
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