Änderungsvertrag / Stellenbeschreibung
#1

Hallo,

ich arbeite als Sachbearbeiterin in einer kleinen Amtsverwaltung und bin dort in der EG 9a eingruppiert.
Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Änderungsvertrag inklusive neuer Stellenbeschreibung vorgelegt. Laut Stellenbeschreibung erweitert sich mein Aufgabengebiet enorm. Ich bin schon vorher mit meiner Arbeit kaum fertig geworden. Wie ich die zusätzlichen Aufgaben noch bewältigen soll, ist mir schleierhaft. Im Änderungsvertrag ist eine EG 9b angegeben. Die Stelle in diesem Umfang und Aufgabengebiet  ist neu und noch nicht bewertet worden. Die Eingruppierung erscheint mir aus der Luft gegriffen.
Für mich ergeben sich jetzt zwei Fragen:

1. Was kann ich tun, wenn ich schon vorab das Gefühl habe, das die übertragenen Aufgaben für eine Stelle viel zu umfangreich sind?
2. Kann ich vor Unterschrift unter den Vertrag verlangen, dass die Stelle bewertet wird?

Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich. Vielen Dank.

LG jazero
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#2

"1. Was kann ich tun, wenn ich schon vorab das Gefühl habe, das die übertragenen Aufgaben für eine Stelle viel zu umfangreich sind?"
Den Änderungsvertrag nicht unterschreiben oder unterschreiben und halt nur das abarbeiten, was in der Arbeitszeit zu schaffen ist.

"2. Kann ich vor Unterschrift unter den Vertrag verlangen, dass die Stelle bewertet wird?"
Ja. Ob der Arbeitgeber dann darauf verzichtet, den Vertrag zu schließen oder der Forderung nachkommt, muss man halt schauen.
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#3

Vielen Dank, Gast.
So ungefähr sehe ich das auch.

Hat noch jemand eine Anregung dazu?
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#4

Normalerweise steht im Arbeitsvertrag, dass eine Änderung der übertragenen Aufgaben jederzeit vorbehalten bleibt. Der Arbeitgeber kann dir also ab morgen zusätzlich das Aufgabengebiet X übertragen, ohne dass es dazu eines neuen/geänderten Arbeitsvertrages bedarf.

Wenn du der Ansicht bist, dass das mengenmäßig nicht zu schaffen ist, solltest du das natürlich sagen und dabei z. B. darauf verweisen, dass die Übernahme zusätzlicher Aufgaben bei gleichbleibender Arbeitszeit logischerweise nicht machbar ist, wenn du bislang nicht offensichtlich unterbeschäftigt warst (was es ja zuweilen auch geben soll). Gleichzeitig könntest du vorschlagen, wie man dich von welchen Aufgaben (idealerweise den geringwertigsten) entlasten könnte.
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#5

Ich denke, ich werde vor der Unterschrift um ein Personalgespräch bitten. Dann können meine Bedenken dort zu Protokoll genommen werden.
Es wäre übrigens mein erstes Personalgespräch in fast 12 Jahren.  Icon_cheesygrin
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