Änderung von Stellenbeschreibungen
#1

In unserer Dienststelle wurde eine Stellenbeschreibungen ad hoc innerhalt weiniger Wochen 2 x geändert, ohne dass diese vorher mit der Mitarbeiterin besprochen wurden. Der Anteil der Veränderungen beträgt ca. 10 0%. Ist so ein Vorgehen rechtskonform? Müssen Änderungen in der Stellenbeschreibung oder die Absicht einer Veränderung der Stellenbeschreibung vorher dem Personalrat vorgelegt werden? Wir sind von der Rechtsform her eine 100 % ige Tochter der Stadtverwaltung in der Rechtsform AöR.
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#2

Änderungen der Aufgaben die nicht zu einer geänderten Eingruppierung führen sind grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

Eine Änderung von übertragenen Aufgaben, die zu einer geänderten Einstufung führen, unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung.

Der Eingruppierungsvorgang der sich aus den Änderungen der Aufgaben ergibt (selbst wenn die Eingruppierung unverändert bleibt) unterliegt meist auch der Mitbestimmung.
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