18.09.2014, 11:37
Hallo,
dem Antrag einer Kollegin auf Verringerung ihrer Teilzeitbeschäftigung von 30 Std auf 19 Std kann aus organisatorischen Gründen (wesentliche Beeinträchtigung im Dienstbetrieb) nicht entsprochen werden.
Ist die Entscheidung darüber seitens des Personalrates mitbestimmungspflichtig???
Es grüßt
VC2
dem Antrag einer Kollegin auf Verringerung ihrer Teilzeitbeschäftigung von 30 Std auf 19 Std kann aus organisatorischen Gründen (wesentliche Beeinträchtigung im Dienstbetrieb) nicht entsprochen werden.
Ist die Entscheidung darüber seitens des Personalrates mitbestimmungspflichtig???
Es grüßt
VC2