§34 Kündigung - Rente für langjährig Versicherte
#1

Möchte die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Muss ich den Arbeitgeber vorab informieren bzw. kündigen?
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#2

"Muss ich den Arbeitgeber vorab informieren bzw. kündigen?"
Kommt darauf an ob weiter gearbeitet werden soll oder nicht. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll ohne dass die reguläre Altersgrenze erreicht wird (da endet in den üblichen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis automatisch) braucht es eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Sonst besteht das Arbeitsverhältnis fort und man muss weiter arbeiten.
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