31.10.2019, 21:24
Hallo,
ich bin derzeit in E10 Stufe 4 TV-L eingruppiert. Ich habe nun eine Führungsstelle als stellvertretender Dienststellenleiter (einer neu geschaffenen Dienststelle) angeboten bekommen, die normal nach E12 bewertet wäre. Nun ist das Problem aber, dass derzeit keine besetzbare E12 Stelle vorhanden ist und auch nicht in Aussicht ist. Wenn ich ablehne übernimmt ein Beamter, wenn ich sie annehme, dann behalte ich weiter E10. Ich weiß, dass die Tarifautomatik gelten würde, aber die Rahmenbedingungen und Zwänge sind mir bekannt und diese sind nachvollziehbar. Da ich mir die Chance nicht entgehen lassen will, werde ich diese Annehmen und die Bedingungen trotzdem akzeptieren. Wenn ich ablehne, dann wird mir die Funktion nicht übertragen.
Sollte etwas machbar sein, so wird mich mein Arbeitgeber dabei unterstützen.
Ich bin nun auf § 31 und § 32 TV-L gestoßen. Könnte man diese anwenden ohne eine Stelle im Haushalt zu haben, da es ja nur eine Zulage ist? Wenn man mir die Funktion auf Probe oder auf Zeit anbieten würde, dann müsste dies doch gehen?
Wenn man es nach § 31 macht, dann wären zwei Jahre auf Probe möglich. Mit Differenz zu E12 als Zulage.
Interessanter wäre es, wenn man es nach § 32 macht, dann wären bis zu 8 Jahre möglich. Und eine Zulage mit der
Differenz auf E12 UND nochmal eine Zulage von 75% des Unterschiedsbetrages von E12 auf E13. Da wäre natürlich wesentlich besser. Nach Absatz 3 ist dies auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen möglich.
Wäre somit eine Regelung nach §32 denkbar, wenn alle Seiten wohlwollend sind?
Und eine wichtige Frage wäre für mich auch noch: Im März 2020 würde ich in die Stufe 5 der Entgeltgruppe 10 aufsteigen. Sollte ich diese dann lieber abwarten bis §32 angewendet wird oder würde dieser Stufenaufstieg auch bei einer bereits jetzigen Umsetzung des §32 dann im März erfolgen. Also würden die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 10 bei einer Anwendung des §32 weiter laufen? Falls der Stufenaufstieg nicht automatisch bei Anwendung des §32 erfolgt, wäre es natürlich besser den Aufstieg in E10 abzuwarten.
Ich würde mich hier sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Vielen Dank
Johann
ich bin derzeit in E10 Stufe 4 TV-L eingruppiert. Ich habe nun eine Führungsstelle als stellvertretender Dienststellenleiter (einer neu geschaffenen Dienststelle) angeboten bekommen, die normal nach E12 bewertet wäre. Nun ist das Problem aber, dass derzeit keine besetzbare E12 Stelle vorhanden ist und auch nicht in Aussicht ist. Wenn ich ablehne übernimmt ein Beamter, wenn ich sie annehme, dann behalte ich weiter E10. Ich weiß, dass die Tarifautomatik gelten würde, aber die Rahmenbedingungen und Zwänge sind mir bekannt und diese sind nachvollziehbar. Da ich mir die Chance nicht entgehen lassen will, werde ich diese Annehmen und die Bedingungen trotzdem akzeptieren. Wenn ich ablehne, dann wird mir die Funktion nicht übertragen.
Sollte etwas machbar sein, so wird mich mein Arbeitgeber dabei unterstützen.
Ich bin nun auf § 31 und § 32 TV-L gestoßen. Könnte man diese anwenden ohne eine Stelle im Haushalt zu haben, da es ja nur eine Zulage ist? Wenn man mir die Funktion auf Probe oder auf Zeit anbieten würde, dann müsste dies doch gehen?
Wenn man es nach § 31 macht, dann wären zwei Jahre auf Probe möglich. Mit Differenz zu E12 als Zulage.
Interessanter wäre es, wenn man es nach § 32 macht, dann wären bis zu 8 Jahre möglich. Und eine Zulage mit der
Differenz auf E12 UND nochmal eine Zulage von 75% des Unterschiedsbetrages von E12 auf E13. Da wäre natürlich wesentlich besser. Nach Absatz 3 ist dies auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen möglich.
Wäre somit eine Regelung nach §32 denkbar, wenn alle Seiten wohlwollend sind?
Und eine wichtige Frage wäre für mich auch noch: Im März 2020 würde ich in die Stufe 5 der Entgeltgruppe 10 aufsteigen. Sollte ich diese dann lieber abwarten bis §32 angewendet wird oder würde dieser Stufenaufstieg auch bei einer bereits jetzigen Umsetzung des §32 dann im März erfolgen. Also würden die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 10 bei einer Anwendung des §32 weiter laufen? Falls der Stufenaufstieg nicht automatisch bei Anwendung des §32 erfolgt, wäre es natürlich besser den Aufstieg in E10 abzuwarten.
Ich würde mich hier sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Vielen Dank
Johann