§ 73 LPVG NRW
#1

Hallo Zusammen,
wie läuft das weitere Verfahren, wenn der Personalrat bei einer "Mitwirkung" Bedenken äußert, denen die Dienststelle nicht folgt. Wird die Angelegenheit erörtert oder in die Stufe gegeben? Ich lese den § 66 so, dass lediglich in Fällen von 72 LPVG erörtert wird. Wie läuft das bei Euch?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
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#2

Hey, du musst in § 69 LPVG schauen !!!!
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