12.10.2010, 11:37
Hallo,
da ich bereits von 2001 bis 2003 beim Freistaat Sachsen beschäftigt war habe ich nunmehr durch diesen Passus:
"Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden"
keine Chance mehr mich beim öffentlichen Dienst zu bewerben oder? Okay es gibt auch Ausschreibungen mit Sachbefristungen, die den Passus nicht enthalten, aber habe ich denn so gar keine Chance? Ich frage mich, ob denn sowas evtl. auch verjährt? Oder ob man einfach erklären kann, dass man sich da nicht drauf berufen will bzw. es in Kauf nimmt, dass es eine erneute Befristung gibt? Wisst Ihr wie ich meine?
Danke!
da ich bereits von 2001 bis 2003 beim Freistaat Sachsen beschäftigt war habe ich nunmehr durch diesen Passus:
"Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden"
keine Chance mehr mich beim öffentlichen Dienst zu bewerben oder? Okay es gibt auch Ausschreibungen mit Sachbefristungen, die den Passus nicht enthalten, aber habe ich denn so gar keine Chance? Ich frage mich, ob denn sowas evtl. auch verjährt? Oder ob man einfach erklären kann, dass man sich da nicht drauf berufen will bzw. es in Kauf nimmt, dass es eine erneute Befristung gibt? Wisst Ihr wie ich meine?
Danke!