Eingruppierung Diabetesberater DDG
#1

Ich bin von Grundberuf Diätassistentin und habe mit Weiterbildung als Diabetesberater momentan die E7. Bin aber nur in der stationären Beratung in der Klinik von Diabetikern zuständig.
Welche Entgeldgruppe steht mir zu?
Meine Kolleginnen sind in E9a, wäre dennoch die E9b die korrekte Eingruppierung?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
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#3

Die Kolleginnen haben die gleiche Fortbildung und Tätigkeit?

Im TVöD-K ist die Unterscheidung zwischen der E9a und E9b alleine die vorhandene Fortbildung. Es müssen natürlich für die E9b auch entsprechende Tätigkeiten sein. Die gleiche Tätigkeit ohne die Fortbildung ["Fortbildung zur Ernährungsberaterin oder zum Ernährungsberater oder mit vergleichbarer Fortbildung (z.B. Diabetesberaterin oder Diabetesberater"] führt zu einer niedrigeren Eingruppierung (hier dann wohl E9a).
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#4

(Gestern, 23:48)TVÖD-K Gast schrieb:  Welcher Tarifvertrag?
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#5

(Vor 11 Stunden)Gast schrieb:  Die Kolleginnen haben die gleiche Fortbildung und Tätigkeit?

Im TVöD-K ist die Unterscheidung zwischen der E9a und E9b alleine die vorhandene Fortbildung. Es müssen natürlich für die E9b auch entsprechende Tätigkeiten sein. Die gleiche Tätigkeit ohne die Fortbildung ["Fortbildung zur Ernährungsberaterin oder zum Ernährungsberater oder mit vergleichbarer Fortbildung (z.B. Diabetesberaterin oder Diabetesberater"] führt zu einer niedrigeren Eingruppierung (hier dann wohl E9a).

JA aber ich habe ja meine Weiterbildung als Diabetesberaterin jetzt fertig mit Urkunde und mache ausschließlich nur Diabetesberatung von Patienten und Angehörigen Stationär, Typ1, 2 und Gestationsdiabetes. Also wäre bei mir dann eher E9b?
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#6

Das sieht laut TVöD-K nach E9b aus. Als solches sollte man mit dem Arbeitgeber dazu sprechen und spätestens 6 Monat nach Abschluss due Bezahlung schriftlich geltend machen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass du bei der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit in der aktuellen Stufe verlierst. Wenn ein Stufenaufstieg recht nah ist, kann dies also zumindest mittelfristig ein kleiner Nachteil sein. Dies wäre insbesondere bei aktuell Stufe 3 der Fall. Aber ändern kann man es nicht wirklich.
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