Baufinanzierer Sparkasse
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo werden lt. TVöD-S Baufinanzierungsberater der Sparkasse eingruppiert? Auf einer Seite habe ich gefunden, dass sie nach E9c - E10 eingruppert werden. Aber wo finde ich das im TVöD-S oder in einer Anlage oder Durchführungsverordnung? Das habe ich leider nirgendwo gefunden. Ich habe gehört, dass Baufinanzierer bei einigen Sparkassen nach E10 eingruppiert werden, kenne aber welche, die nach E9a eingruppiert werden. Sie machen aber genau dieselbe Aufgabe. Kann das sein, dass Sparkassen das willkürlich entscheiden?

Vielen Dank für die Rückmeldung im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Zitieren
#2

Dazu wird sicherlich keine konkrete Entgeltgruppe in dem Tarifvertrag und der Entgeltordnung genannt. Die Unterschiede der Eingruppierung können dadurch entstehen, dass die übertragenen Tätigkeiten sich unterscheiden (ggfs. auch die Zeitanteile dieser Tätigkeiten) oder dass die unbestimmten Rechtsbegriffe der Eingruppierung unterschiedlich ausgelegt werden (was natürlich ab einem gewissen Punkt auch fehlerhaft sein kann). Eventuell fordert einer der Arbeitgeber auch einen bestimmten Abschluss, ein anderer nicht.
Zitieren
#3

Tarifliche Grundlage bildet die Entgeltordnung, speziell der Besondere Teil für Beschäftigte in Sparkassen. Die Struktur der Entgeltordnung basiert auf sogenannten aufeinander aufbauenden Merkmalen.

In der Entgeltgruppe 9a heißt es in der Fallgruppe 2 „Beschäftigte in der Kundenberatung, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.“

Zur Einordnung: Baufinanzierungsberater dürften regelmäßig zu den Beschäftigten in der Kundenberatung zählen. Gründliche Fachkenntnisse bedeutet regelmäßig Fachwissen, welches über eine einschlägige Berufsausbildung erworben wurde. Vielseitig bedeutet in der Folge ein Fachwissen, welches über die Berufsausbildung hinaus geht. Im konkreten Fall lässt sich das gut bestätigen durch die spezifischen Kenntnisse, welche eine individuelle Baufinanzierung erfordert. Selbstständige Leistung im tariflichen Sinne ist die Erarbeitung eines Ergebnisses, welches nicht von Beginn an feststeht und bei dem die Wege des Erreichens unterschiedlich sind. Auch dies lässt sich im konkreten Fall gut argumentieren.

Um aufbauend in die Entgeltgruppe 9c zu kommen, muss ein weiteres Merkmal zutreffend sein, und zwar „besonders verantwortungsvoll“. Dieses Heraushebungsmerkmal kann man umschreiben mit dem Auswirken des Tuns. Was passiert, wenn ich Fehler gemacht habe? Im konkreten Fall könnte man dies bspw. an der Höhe der Entscheidungskompetenz (Kreditsumme und Kondition) oder am Finanzierungsgut (selbst genutzt oder fremd genutzt) und dem daraus resultierenden Risiko argumentieren.

Um in die Entgeltgruppe 10 zu kommen, ist es notwendig ein weiteres Heraushebungsmerkmal zu bestätigen, und zwar „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“. Eigentlich sind es sogar zwei Merkmale, da sie auf unterschiedliche Themen einzahlen. Besondere Schwierigkeit ist die Fortsetzung des Themas Fachwissen. Bedeutung ist die Fortsetzung des Themas Verantwortung. Hier wird man in der Praxis in der rein privaten Baufinanzierung wohl an tarifliche Grenzen stoßen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Weihnachtsgeld bei Wechsel in andere Sparkasse
- Einstiegsgehalt bei Sparkasse Vollzeit
- Abteilungsleiter bei einer Sparkasse


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst