08.06.2025, 12:55
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
ich arbeite im Ordnungsamt und bewarb mich beim Justizvollzug. Ich wurde angenommen und nun fehlt nur noch eine amtsärztliche Untersuchung. Meines Erachtens ist dieser Tag über den § 29 Abs. 1 Buchstabe f abgedeckt und ich habe daher diesbezüglich Anspruch auf einen freien Tag mit Lohnfortzahlung. Dieser Sonderurlaub wurde jedoch nicht genehmigt, mit der (mündlichen) Begründung, dass es nicht gilt, wenn der aktuelle Arbeitgeber nicht der Auftraggeber dieser Untersuchung ist. Das steht jedoch nicht in dieser Vorschrift und ist meiner Meinung einfach nur willkürlich dazugedichtet.
Was meint ihr darüber?
ich arbeite im Ordnungsamt und bewarb mich beim Justizvollzug. Ich wurde angenommen und nun fehlt nur noch eine amtsärztliche Untersuchung. Meines Erachtens ist dieser Tag über den § 29 Abs. 1 Buchstabe f abgedeckt und ich habe daher diesbezüglich Anspruch auf einen freien Tag mit Lohnfortzahlung. Dieser Sonderurlaub wurde jedoch nicht genehmigt, mit der (mündlichen) Begründung, dass es nicht gilt, wenn der aktuelle Arbeitgeber nicht der Auftraggeber dieser Untersuchung ist. Das steht jedoch nicht in dieser Vorschrift und ist meiner Meinung einfach nur willkürlich dazugedichtet.
Was meint ihr darüber?