§ 29 TVöD bei amtsärztlicher Untersuchung
#1

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich arbeite im Ordnungsamt und bewarb mich beim Justizvollzug. Ich wurde angenommen und nun fehlt nur noch eine amtsärztliche Untersuchung. Meines Erachtens ist dieser Tag über den § 29 Abs. 1 Buchstabe f abgedeckt und ich habe daher diesbezüglich Anspruch auf einen freien Tag mit Lohnfortzahlung. Dieser Sonderurlaub wurde jedoch nicht genehmigt, mit der (mündlichen) Begründung, dass es nicht gilt, wenn der aktuelle Arbeitgeber nicht der Auftraggeber dieser Untersuchung ist. Das steht jedoch nicht in dieser Vorschrift und ist meiner Meinung einfach nur willkürlich dazugedichtet.

Was meint ihr darüber?
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#2

Ich würde Einstellungsuntersuchungen bei einem anderen Arbeitgeber davon nicht als abgedeckt ansehen. M.E. greift es nur für medizinisch begründete Untersuchungen.

Ein freier Tag wäre es sowieso nicht sondern nur für die nötige Zeit für einen Arzttermin.
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#3

Eine amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber ist ganz bestimmt keine ärztliche Behandlung im Sinne des § 29 TVöD.

Ich finde es schon ganz schön dreist, hier dem Noch - Arbeitgeber was Vertragswidriges andichten zu wollen.
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