Anmeldung von Obdachlosen?
#1

Wir unterhalten als Kommune eine Notwohnung. Müssen wir die Bürger, welche von uns in die Wohnung eingewiesen werden, für die Zeit Ihres Aufenthaltes melderechtlich dort anmelden, oder behalten diese den Status ohne festen Wohnsitz?
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#2

Selbstverständlich werden die dort angemeldet; schließlich wohnen sie da. Allerdings stelle ich dem eigenen Meldeamt keine WGB aus, da "offenkundig".

Anders sieht es bei "Notübernachtungsstellen" (insbesondere in Großstädten) aus, bei denen jeden Abend ein Bett für die Nacht zugeteilt wird und die morgens wieder verlassen werden müssen. Das ist dann auch keine Wohnung im melderechtliche Sinne.
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