TVöD-SuE Höhergruppierung nach Änderung Stufenlaufzeit
#1

Hallo Community,
ich bin seit 01.09.2017 in TVöD-SuE S8a Stufe 3 und stelle mir die Frage, wann ich in Stufe 4 höhergruppiert werden müsste. In der Zeit zwischen 01.09.2017 und heute war ich in der Zeit von 08.09.2019 - 12.07.2021 sowie in der Zeit von 31.10.2022 - 17.08.2024 in Elternzeit. Ohne Berücksichtigung der Änderung der Stufenlaufzeit mit dem letzten Tarifabschluss (von 4 Jahren in Stufe 3 auf 3 Jahre in Stufe 3) würde ich zum 01.04.2025 in Stufe 4 höhergruppiert werden. Unter Berücksichtigung der Änderung der Stufenlaufzeit zum 01.10.2024 müsste ich doch zu diesem Zeitpunkt umgruppiert werden, oder?
Ich freue mich auf eure Sichten.
VG
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#2

"Unter Berücksichtigung der Änderung der Stufenlaufzeit zum 01.10.2024 müsste ich doch zu diesem Zeitpunkt umgruppiert werden, oder?"
Wenn keine weiteren Unterbrechungen, Änderungen der Eingruppierung, Arbeitgeberwechsel etc. vorliegen ist die Annahme richtig, dass der Stufenaufstieg mit der Änderung der tariflichen Regelung zusammenfällt. Es sollte umgehend die entsprechende Bezahlung schriftlich eingefordert werden. Wegen der tariflichen Ausschlussfrist hat man nur Anspruch auf 6 Monate rückwirkend.
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