Hallo
Bin seit über 20 Jahren tätig im Bauhof. Hatte eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 5 in 6 beantragt, die abgelehnt wurde.
Ich finde das ungerecht. Was kann ich tun?
Man muss prüfen, ob Du einen Anspruch auf Höhergruppierung hast. Wie hast Du den Antrag auf Höhergruppierung denn begründet? Und wie wurde die Ablehnung begründet?
In welchem Bundesland arbeitest Du? Es gibt in einigen Bundesländern spezielle Tarifverträge für handwerkliche Tätigkeiten.
1. Es bedarf im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes keines Antrages auf Höhergruppierung. Der Beschäftigte ist entsprechend der übertragenen Tätigkeit eingruppiert (Tarifautomatik).
2. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Ihnen übertragenen Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind, machen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber den Anspruch auf die höhere Entgeltgruppe geltend (wahrt die Ausschlussfrist).
3. Wenn der Arbeitgeber dieses ablehnt, kann man beim Arbeitsgericht eine Feststellungsklage erheben. Das Arbeitsgericht stellt dann fest, ob die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe entsprechen.
Den Klageweg sollte man nicht ohne juristische Begleitung beschreiten. Ich empfehle daher die Gewerkschaft einzuschalten oder einen Anwalt zu beteiligen. Der Anwalt kostet allerdings Geld.
Wenn du eine Eingruppierung in E6 anstrebst ist der naheliegende Weg sich auf entsprechende Stellen zu bewerben.