Regelungen Tarifangestellte im feuerwehrtechnischen Dienst
#1

Hallo an alle,

ich bitte um Beantwortung nachstehender Situation. Hier gibt es ja Fachleute die dies sicher können...
Mitarbeiter Rettungsleitstelle in Sachsen - Zugehörigkeit feuerwehrtechnischer Dienst. (Tarifangestellter)
Ausbildungen inklusive Laufbahnprüfungen bis "gehobener Dienst, B4" vorhanden, derzeit Brandoberinspektor.
Dienstposition ist Dienstgruppenführer. Schichtführer und Disponenten sind unterstellt.
Eingruppierung nach TvöD-VKA aufgrund Unterstellungsverhältnissen in identischer Entgeldgruppe identisch Schichtführer (obwohl unterstellt)
Möglichkeit der Beförderung zum Brandamtmann wird seitens Arbeitgeber verneint, höhere Eingruppierung oder Zuschlag ebenfalls.

Welche Möglichkeiten gibt es hier.

Danke für eure Expertise.
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#2

Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ergeben. Sollte der Arbeitgeber falsch zahlen, bleibt nur, den Differenzbetrag geltend zu machen und ggf. Eingruppierungsfeststellungsklage um Deine Eingruppierung feststellen zu lassen. Ein Vorgesetzter ist nicht zwingend höher eingruppiert als ein Mitarbeiter, da es immer auf die übertragenen Tätigkeiten ankommt und nicht auf eine Hierarchie.
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