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Stufenwegnahme
#1

Ich habe eine Frage. Ich war im Kinderladen angestellt und habe dort in der 8a, Stufe 4 des TVLS gearbeitet. Im Januar 2024 bin ich nahtlos in die Schule als Integrationserzieherin gewechselt. Da man mich dort in die Stufe 1 einstellen wollte, bin ich offiziell als Regelerzieherin wieder in der 8a, Stufe 4 eingestellt worden mit dem Hinweis ich könne mich in etwa einem halben Jahr in die 8b eingruppieren lassen. Nachdem ich nun ein Jahr dabei war, mich gut eingearbeitet habe, von den Kollegen und der Schulleitung geschätzt werde und integrative Arbeit in allen Bereichen leiste, dachte ich im Januar, es wäre an der Zeit mich höher stufen zu lassen. Als Integrationserzieherin habe ich auch ca. 5 Jahre davor bereits gearbeitet und das weisen auch meine Arbeitszeugnisse aus. Ich habe nun mit meiner Schulleitung zusammen ganz formlos per Mail einen Antrag auf Höherstufung gestellt, so wie ich es online heraus gefunden habe. Nachdem bis Mai keine Antwort kam, ich aber im Vorfeld gelesen habe, es könne bis zu 6 Monate dauern, dachte ich, wir fragen mal nach. Unser Schulleiter hat nun die Einstellungsstelle angeschrieben und deren Antwort hat mich entsetzt. Ich persönlich habe bis heute keine Antwort erhalten, nur über eine Mail an die Schulleitung und einem anschließendem Telefonat erfahren, dass ich ab Januar rückwirkend in die Erfahrungsstufe 3 zurück gesetzt werde, da bei meiner Einstellung ein Fehler unterlaufen ist, ich dann in Raten das zuviel gezahlte Geld zurück erstatten könne und für eine Höhergruppierung erstmal einen „Laufzettel“einreichen soll, was dann auch erst einen Monat später möglich wäre. Ich bekomme das demnächst noch schriftlich übermittelt. Ich bin maßlos enttäuscht über diese Handhabe und dass man mich ein halbes Jahr in der Luft hängen lässt. Isst das alles so rechtens? Laut Paragraf 16 des TVLS finde ich keine konkreten Hinweise. Gilt denn eine mündliche Absprache auch? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie geht es jetzt weiter?
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#2

Ich verstehe dieses  nicht. Die Eingruppierung nach dem TV-L richtet sich nach der übertragenen tätigkeit (Tarufautomaitk). Wenn die Täigkeiten der Entgeltgruppe S8b bei der Einstellung übertragen wurden, bist duvon anfang an in entgeltgruppe S8b eingruppiert. Eine Höhergruppierung, die zu einer geringeren Stufe führt liegt dann nicht vor.
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#3

Entscheidend ist was genau passiert.

Auf welcher Basis erfolgte eine Zuordnung zur Stufe 4 bei Einstellung (§ 16 (3) Satz 4; § 16 (2a) TV-L) ? Was genau wurde dabei vereinbart?

"Gilt denn eine mündliche Absprache auch?"
Was wurde genau abgesprochen und war die Person dazu befugt?

"Wie geht es jetzt weiter?"
Der Arbeitgeber muss den Personalrat beteiligen, wenn er die Stufe korrigieren will. Dabei ist entscheidend was für einen Fehler der Arbeitgeber dabei sieht.
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#4

(04.06.2025, 07:51)Gast schrieb:  Entscheidend ist was genau passiert.

Auf welcher Basis erfolgte eine Zuordnung zur Stufe 4 bei Einstellung (§ 16 (3) Satz 4; § 16 (2a) TV-L) ? Was genau wurde dabei vereinbart?

"Gilt denn eine mündliche Absprache auch?"
Was wurde genau abgesprochen und war die Person dazu befugt?

"Wie geht es jetzt weiter?"
Der Arbeitgeber muss den Personalrat beteiligen, wenn er die Stufe korrigieren will. Dabei ist entscheidend was für einen Fehler der Arbeitgeber dabei sieht.
Vielen Dank für die Antwort. Ob die Person befugt war mit mir diese Absprache zu treffen, weiß ich im Nachhinein nicht, aber da sie den Arbeitsvertrag mit mir gemacht hat, gehe ich davon aus. 

Die Zuordnung erfolgte aufgrund meiner Zuordnung im Kinderladen nach TVLS 8a, Stufe 4, welche wiederum durch meine vorherige Tätigkeit anerkannt wurde.

Ich bin nun erstmal in Widerspruch gegangen und habe mich an die GEW und den Personalrat gewandt.
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#5

"Ich bin nun erstmal in Widerspruch gegangen"
Wurde denn schon konkret die Stufe geändert?

"GEW und den Personalrat "
Wenn du GEW-Mitglied bist bekommst du da ja die nötige rechtliche Beratung und der Personalrat kennt die Details des Vorgangs. Als solches ist das der im Moment sinnvoll Weg.
Ergänzend könntest du noch in deine Personalakte Einsicht nehmen und ggf. relevante Teile kopieren. Wichtig ist wie die Stufe bei der Einstellung geklärt wurde.
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