Guten Tag,
Ich arbeite als Hausaufgabenbetreuung an einer Schule. Mini-Job, 4 Tage pro Woche je 2,5 Stunden.
Arbeitgeber ist die Stadt. Welcher Tarifvertrag greift hier? Und welche Rechte ergeben sich daraus?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung eines Tarifvertrages?
Ich habe keinen Arbeitsvertrag bekommen.
Was wurde denn mündlich zum Arbeitsverhältnis vereinbart?
Dann sollte es einen Nachweis nach Nachweisgesetz geben. Wenn nichts weiter vereinbart wurde und keine beidseitige Tarifbindung vorliegt, dann greift grundsätzlich kein Tarifvertrag. Dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen mündlichen Arbeitsvertrag schließt ist allerdings extrem ungewöhnlich. Arbeitgeber ist mit Sicherheit die Stadt und nicht ein privater Träger?
Es gibt weder Arbeitsvertrag noch Nachweis. Ich bekomme den Mindestlohn. Bewerbung lief über die Schule. War einen Nachmittag da um mir die Stelle näher anzuschauen. Die Sekretärin hat mich über die Schweigepflicht informiert, mir die Räume gezeigt. Die ausgefüllte Checkliste für Mini-Job ging direkt an die Stadt. Auf meine Nachfrage nach Urlaubstagen und sonstigen Regelungen bekam ich vom Hauptamtsleiter wörtlich zur Antwort: Die Regelung sei, dass Minijobber grundsätzlich nur die geleistet Stunden bezahlt bekommen.
Freiberuflich bin ich definitiv nicht. Habe ja auch die ganzen Daten für die Anmeldung als Minijob abgegeben. Als Freiberufler müsste ich mich ja auch selber versichern usw., oder?
Die dämliche Aussage, dass "Minijobber" keinen Urlaub usw. erhalten, ist natürlich Quatsch, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Aber ob es sich hier um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handelt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt gilt natürlich das Arbeitsrecht.
Die Hausaufgabenbetreuung kann durchaus im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses abgewickelt werden und wird auch so teilweise in den Bundesländern praktiziert. Es kommt aber auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beschäftigung an. Freie Mitarbeiter (Honorarkräfte) werden nur für die tatsächlich geleisteten Dienste vergütet und erhalten keine Fortzahlung im Krankheitsfall, keine Sonderzuwendung und keinen Urlaub oder anderweitige tarifliche Leistung; es werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge von der Schule entrichtet. Der freie Mitarbeiter muss einerseits die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen selbst beachten und sich ggf. selbst versichern sowie anderseits selbst die ggf. erforderliche Steuer abführen.
Wenn man die Kommune bzw. die Schule ärgern will, kann man bei der zuständigen Krankenkasse ein sog. Statusfeststellungsverfahren beantragen. Dort wird dann geprüft.