Kündigung
#1

Hallo,

ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2025 beenden. Ab dem 28.06.2025 habe ich eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr, wodurch meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Da der 31.08.2025 kein Quartalsende ist, ist dies nicht möglich. Kann ich vor dem 28.06.2025 zum 31.08.2025 kündigen? Da für die Berechnung der Kündigungsfrist die Beschäftigungszeit am Tag des Zugangs der Kündigung maßgebend ist. Vor dem 28.06.2025 wäre meine Kündigungsfrist lediglich ein Monat zum Monatsende.
Kann ich im voraus zum 31.08.2025 kündigen oder komme ich lediglich durch einen Auflösungsvertrag aus meinem Arbeitsverhältnis?
Ein bisschen verwirrend, hoffentlich trotzdem verständlich.
Danke für jede Antwort Smile
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#2

"Kann ich vor dem 28.06.2025 zum 31.08.2025 kündigen? "
Das ist möglich.
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