Sterbegeldzahlung bei Aussteuerung
#1

Eine Mitarbeiterein von uns ist verstorben. 

Sie war bereits länger schon im Krankengeld und wurde ausgesteuert. Sind wir verpflichtet Sterbegeld zu zahlen?
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#2

Tariftext aus §23 TVöD: "Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. ..."

Es kommt also darauf an, ob das Arbeitsverhältnis geruht hat. Der Bezug von Krankengeld und eine mögliche Aussteuerung bedeuten nicht zugleich, dass das Arbeitsverhältnis als ruhend gilt.
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