Hallo,
in welchem Zeitraum muss ein Höhergruppierungsantrag bearbeitet werden? Was tun wenn dies nicht passiert?"
Viele Grüße
Es gibt grundsätzlich keine Regelung zu einem solchen Antrag. Bei Überleitungen werden teilweise solche Anträge geregelt.
Soweit der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Eingruppierung täuscht und zu wenig bezahlt, sollte der Arbeitnehmer binnen 6 Monaten aktiv werden und die korrekte Bezahlung konkret schriftlich einfordern. (Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst beinhalten eine tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten. Danach können Nachzahlungen nicht mehr durchgesetzt werden.)