Eingruppierung als Altenpflegerin
#1

Ich habe 2002 meine Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin abgeschlossen. Ab Juli 2018 war ich im Beschäftigungsverbot, ab Januar 2019 Mutterschutz und dann in Elternzeit-Mutterschutz-Elternzeit (2 Kinder). Im April fange ich wieder zu arbeiten an. Bei einem privaten Pflegedienst, mit der Aussage „Übertarifliches Gehalt“. Wie hoch wäre denn mein tarifliches Gehalt? Nach TVÖD käm ich auf die Eingruppierung P7/5?
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#2

Nach TVöD Entgeltgruppe P7 oder P8, siehe Verdienst als Altenpflegerin.
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#3

Tariflich besteht im TVöD bei Einstellung nur ein Anspruch auf Stufe 3.
Hinsichtlich Eingruppierung spielt die genaue übertragene Aufgabe eine Rolle.
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#4

Neben TVöD kommen noch weitere Tarifverträge in Frage. Als solche ist übertariflich dehnbar.
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