Über den Personalrats‑Rechner
Dieser Rechner berücksichtigt die Vorgaben des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und aller 16 Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG). Die gesetzliche Mitgliederzahl des Personalrats richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten einer Dienststelle und ist für Bund und Bundesländer unterschiedlich geregelt.
Warum die richtige Mitgliederzahl wichtig ist
Die gesetzlich korrekte Größe des Personalrats ist entscheidend für die Wirksamkeit von Beschlüssen, die Einhaltung demokratischer Beteiligungsrechte und die ordnungsgemäße Personalratswahl.
So funktioniert die Berechnung
Geben Sie die Zahl der Beschäftigten ein und wählen Sie das Bundesland oder den Bund aus. Der Rechner zeigt Ihnen sofort die vorgeschriebene Mitgliederzahl sowie den relevanten Gesetzesparagrafen an.
Hinweis
Alle Angaben werden sorgfältig gepflegt, diese Beta‑Version ersetzt jedoch keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Gesetzeslage.

