Unfall bei der Müllabfuhr – Wer haftet? Ihre Rechte im Schadensfall

Ein Unfall bei der Müllabfuhr gilt in der Regel als Arbeitsunfall. In diesem Fall übernimmt meist die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) die Kosten für Behandlung und Rehabilitation.

Wichtig für Sie: Der Arbeitgeber haftet normalerweise nicht persönlich. Stattdessen bestehen Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung – etwa auf Verletztengeld, medizinische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), das den Schutz bei Arbeitsunfällen regelt.

Typische Unfälle bei der Müllabfuhr

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt – während Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Dazu zählen z. B.:

Wer haftet bei einem Unfall?

Ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall

Wichtige Schritte nach einem Unfall

Rückkehr in den Beruf

Nach längerer Erkrankung kann eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen.

Ist eine dauerhafte Rückkehr nicht möglich, kommen auch arbeitsrechtliche Fragen in Betracht:

Krankheitsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

So schützen Sie sich im Arbeitsalltag

Häufige Fragen zu Unfällen bei der Müllabfuhr

Ist ein Unfall bei der Müllabfuhr immer ein Arbeitsunfall?

Ja, wenn er während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert.

Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?

In der Regel die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).

Erhalte ich weiterhin Gehalt?

Zunächst Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen), danach Verletztengeld.

Kann ich nach einem Unfall gekündigt werden?

Eine Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und wird von Gerichten genau geprüft.

Fazit

Unfälle bei der Müllabfuhr sind keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und im Ernstfall richtig handeln. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz – von der Behandlung bis zur Rehabilitation.

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