Unfall bei der Müllabfuhr – Wer haftet? Deine Rechte im Schadensfall
Die Arbeit in der Müllabfuhr ist körperlich fordernd und nicht ungefährlich. Unfälle passieren schneller als gedacht – sei es durch Straßenverkehr, defekte Tonnen oder technische Geräte. Aber wer haftet im Ernstfall? Welche Ansprüche hast du als Beschäftigter? Und was solltest du unbedingt wissen?
Typische Unfälle bei der Müllabfuhr
- Verkehrsunfälle: Müllfahrzeuge sind oft im Stadtverkehr unterwegs. Unübersichtliche Straßen oder rücksichtslose Autofahrer erhöhen das Risiko.
- Stürze und Rutschunfälle: Glatte Straßen, Nässe oder herumliegende Abfälle können zu gefährlichen Stürzen führen.
- Technik-Unfälle: Hebevorrichtungen, Pressen oder falsch geladene Tonnen führen immer wieder zu Verletzungen.
- Rücken- und Gelenkprobleme: Dauerbelastung und falsche Hebetechnik führen langfristig zu gesundheitlichen Schäden.
Was gilt als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt – während deiner beruflichen Tätigkeit. Wenn du z. B. beim Entleeren einer Tonne stürzt oder auf dem Weg zwischen Tourpunkten verunglückst, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall.
Wer haftet bei einem Unfall?
- Die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. über die BG Verkehr) übernimmt in den meisten Fällen die Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und ggf. Verletztengeld.
- Der Arbeitgeber haftet in der Regel nicht persönlich, solange er keine grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung zu verantworten hat.
- Du selbst kannst bei grober Fahrlässigkeit (z. B. betrunken zur Arbeit) mit Eigenbeteiligung oder Kürzungen rechnen.
Deine Rechte nach einem Arbeitsunfall
- Unfallmeldung: Jeder Arbeitsunfall muss sofort gemeldet werden – an den Arbeitgeber und die Berufsgenossenschaft.
- Entgeltfortzahlung: Du erhältst zunächst dein volles Gehalt vom Arbeitgeber (i. d. R. bis zu 6 Wochen), danach ggf. Verletztengeld.
- Rehabilitation: Die BG organisiert medizinische Reha, ggf. Umschulungen oder Hilfen zur Rückkehr in den Job.
- Mitbestimmung: Dein Personalrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben ein Mitspracherecht bei Unfallverhütung.
So schützt du dich im Arbeitsalltag
- Trage deine persönliche Schutzausrüstung (Warnweste, Handschuhe, Sicherheitsschuhe).
- Melde gefährliche Situationen sofort – z. B. defekte Technik, ungesicherte Tonnen oder fehlende Streuung im Winter.
- Nutze Schulungen und Unterweisungen aktiv – sie dienen auch deinem Schutz.
- Sei im Straßenverkehr besonders wachsam, vor allem beim Rückwärtsfahren oder bei engen Gassen.
Fazit
Unfälle bei der Müllabfuhr sind leider keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst, im Ernstfall richtig handelst – und weißt, wie du dich schützen kannst. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen wichtigen Schutzschirm, aber auch dein Verhalten im Arbeitsalltag zählt.