Führerscheinverlust durch private Fahrt – Darf ich meinen Dienstwagen noch fahren?

Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben – auch für den Job. Wer als Mitarbeiter der Stadtwerke ein Dienstfahrzeug nutzt, fragt sich im Fall eines privaten Führerscheinentzugs schnell: „Was bedeutet das für meine Arbeit?“

Private Fahrt – berufliche Konsequenz?

Wird der Führerschein aufgrund eines privaten Vorfalls (z. B. Alkohol, Geschwindigkeitsüberschreitung) entzogen, betrifft das zunächst den privaten Bereich. Doch wenn du auf das Fahren im Beruf angewiesen bist, gerät dein Arbeitsplatz schnell in Gefahr.

Muss ich den Führerscheinverlust melden?

Ja. Wenn das Führen eines Fahrzeugs zu deinen Aufgaben gehört, bist du verpflichtet, den Entzug unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Wer den Verlust verschweigt und weiter fährt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Darf ich trotzdem arbeiten?

Das hängt davon ab:

Haftung und Versicherung

Wer trotz Fahrverbot mit einem Dienstfahrzeug unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall drohen enorme Konsequenzen – arbeitsrechtlich und strafrechtlich.

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter verliert am Wochenende wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein. Am Montag fährt er trotzdem mit dem Bereitschaftswagen los. Die Polizei kontrolliert ihn zufällig. Folge: Kündigung wegen groben Vertrauensbruchs und mögliche Schadensersatzforderungen.

Was tun im Ernstfall?

Fazit

Der Verlust des Führerscheins kann erhebliche Auswirkungen auf deine Tätigkeit bei den Stadtwerken haben. Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber und rechtzeitiges Handeln sind entscheidend, um deinen Arbeitsplatz zu sichern.

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