Berufskrankheiten in der Müllabfuhr – Deine Rechte auf Schutz und Entschädigung

Die tägliche Arbeit in der Müllabfuhr ist körperlich extrem belastend. Heben, Schleppen, lange Laufwege, Abgase und Witterung: All das kann langfristig zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen. Aber welche Krankheiten gelten offiziell als Berufskrankheiten? Wer hilft dir im Ernstfall? Und wie sicherst du deine Rechte?

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und in der Berufskrankheitenliste der Berufsgenossenschaft (BG) geführt wird. Sie muss durch besondere Belastungen im Job ausgelöst oder verstärkt worden sein.

Typische Berufskrankheiten in der Müllabfuhr

Wie wird eine Berufskrankheit anerkannt?

  1. Sprich mit deinem Hausarzt oder Facharzt über den Verdacht.
  2. Dein Arzt kann eine BK-Anzeige (Berufskrankheitenanzeige) an die zuständige Berufsgenossenschaft (z. B. BG Verkehr) senden.
  3. Auch der Arbeitgeber oder du selbst können die Anzeige einreichen.
  4. Die BG prüft dann den Zusammenhang zwischen deiner Erkrankung und deinem Job.

Was hast du als Beschäftigter davon?

Was tun bei Ablehnung durch die BG?

Wird die Berufskrankheit nicht anerkannt, kannst du Widerspruch einlegen. Hierbei hilft dir deine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Auch der Personalrat kann dich unterstützen.

Pflichten des Arbeitgebers

Fazit

Viele Erkrankungen in der Müllabfuhr entstehen nicht plötzlich, sondern über Jahre. Je früher du gesundheitliche Beschwerden ernst nimmst, desto besser kannst du dich schützen – und im Fall einer Berufskrankheit deine Ansprüche sichern. Informiere dich, dokumentiere Beschwerden und lasse dich ärztlich begleiten. Es geht um deine Gesundheit – und um dein gutes Recht!





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