Zweitnamen hinzufügen bei einem Kleinkind !?
#1

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Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre alt und ich möchte ihm einen Zweitnamen geben. Kann mir jemand sagen, ob das geht ? Welche Gebühren werden dafür erhoben ? Icon_wink
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#2

Guten Tag,

ein guter Jurist sagt immer: 'Das kommt darauf an !'

Also, was verstehst Du unter 'Zweitnamen' ?

Ein zweiter Vorname ? Oder eine Veränderung des Nachnamens ?

Im Grundsatz sind zwei Dinge zu unterscheiden: Namensänderungen nach Privatrecht (BGB) vor dem Standesbeamten oder nach öffentlichem Recht
(Namensänderungsgesetz) vor der Namensänderungsbehörde (in NRW die Kreise und kreisfreien Städte).

In Deutschland herrscht das Prinzip der 'Namenskontiunität'. D.h. von
der Wiege bis zur Bahre der gleiche Namen.
Daher können privatrechtlich keine Vornamen geändert werden.
Für eine Vornamensänderung nach öffentlichem Recht muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann z.B. die ständige Verwechselung sein oder
das der Namen den Träger der Lächerlichkeit preisgibt.
Das kann ich mir bei einem zweijährigen Kind nicht vorstellen.
Also zum Vornamen würde ich ohne Detailwissen sagen: Nein.

Beim Nachnamen ist das etwas anders. Da gibt es privatrechtlich z.B. die
sogn. Einbenennung. Scheidungsstiefkinder können z.B. den neuen Ehenamen erhalten. Solche Erklärungen kosten in NRW 21 €.
Da gibt es aber mehrere Fallkonstellationen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Du solltest mit dem zuständigen Standesamt reden.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung bei Nachnamen ist auch an den wichtigen Grund gebunden. D.h. Du musst einen Antrag mit Begründung stellen (keine Erklärung abgeben), die gewertet wird. Kosten mehrere Hundert Euro.
Gruß
smokie

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#3

Bezüglich einer Vornamensänderung müsstest du dich (in Bayern) an das Landratsamt wenden. Dies geht nur über eine behördliche Namensänderung und wie smokie12 schon sagte nur aus wichtigen Gründen. Zudem ist eine solche Namensänderung mit hohen Kosten (3-4-stellig) verbunden.
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#4

Für eine öffentlich rechtliche Namensänderung müssen gute Gründe vorliegen. Es ist aber einfacher einen weiteren Vornamen hinzu zu fügen, als den Familiennamen zu ändern. Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen und nicht unbedingt drei- oder vierstellig. In meinem Zuständigkeitsbereich wurde eine Hinzufügung eines weiteren Vornamens öfters durchgeführt.
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#5

Uns wurde halt von unserer Aufsichtsbehörde genannt, dass Namensänderungen in diesem Gebührenbereich liegen, deshalb hab ich diesen Bereich genannt ^^. Übrigens hab ich gerade erst eine solche Hinzufügung in unser EWO-Programm eingetragen.... Soooo schlimm wirds dann nicht sein mit den Gebühren...
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